Land erklärt Corona für beendet
+++ Montag, 20. Februar 2023 +++
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat die Corona – Pandemie heute nach 1120 Tagen für beendet erklärt. Zumindest im Land Schleswig-Holstein befinden wir uns im Bereich von Erkrankungen im Normalzustand wie vor Corona. Es sollte beachtet werden, dass Corona hiermit als Teil unseres normalen Lebens betrachtet werden sollte. Das beinhaltet damit auch weiterhin die Impfempfehlung und die normal gewordenen persönlichen Schutzmaßnahmen wie Hände waschen oder desinfizieren und eine gute Belüftung. Jegliche Form von Maßnahmen, Regeln oder Pflichten sind nun spätestens beendet. Hinweis: Es gilt gem. des Bundesrechtes weiterhin eine Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen.
Dieser Blog endet nun heute endgültig. Er bleibt für die Archivierung erhalten, denn die vergangenen drei Jahre sollten unter gar keinen Umständen vergessen werden. Wir bedanken uns bei unseren Mitgliedern, dass Ihr stets alle Pflichten eingehalten habt und dem Verein die Treue gehalten habt.
+++ Sonntag, 1. Januar 2023 +++
Mit Beginn des neuen Jahres müssen mit Covid 19 – Infizierte keine Quarantäne mehr einhalten.
+++ Freitag, 26. August 2022 +++
Moderates Corona – Risiko der Omnikron – Variante nach den Sommerferien durch Reiserückkehrer vorhanden: Es gibt keine besonderen Pflichten, jedoch bitten wir darum, dass die oben stehenden Empfehlungen weiterhin freiwillig eingehalten werden. Es gilt darüber hinaus, dass Infizierte die Pflicht haben sich in Quarantäne zu begeben!
+++ Montag, 2. April 2022 +++
Mit dem 19. März sind alle Pflichtregelungen weg gefallen. Wir haben zur Sicherheit an der Maskenpflicht abseits der Tanzflächen bis gestern festgehalten. Da sich die Anzahl von Neumeldungen von Omikron – Infektionen tatsächlich erwartungsgemäß in den vergangenen zwei Wochen vollständig zurück entwickelt hat und die Quote der vollständig geimpften Mitglieder abweichend vom Bundesdurchschnitt bei über 95 % liegt, ersetzen auch wir ab sofort alle Regeln durch die oben stehenden Empfehlungen. Zur allgemeinen Sicherheit halten wir an der Pflicht der Belüftung der Säle fest und bitten um Beachtung der CO2 – Warmelder in jedem Saal. Die Geräte sollten im besten Fall immer ein grünes Licht zeigen.
+++ Samstag, 19. März 2022 +++
Ab dem heutigen Samstag gelten keinerlei Einschränkungen mehr für den Sport. Alle G – Regeln sind ab heute abgeschafft. Ab heute kann jeder ohne irgendwelche Nachweise oder Testergebnisse normal am Tanzbetrieb teilnehmen.
Gültig bleiben die generellen Grundregeln wie oben beschrieben sowie die Pflicht für uns, ein Hygienekonzept vorzuhalten, welches die haus- und tanzsportspezifischen Risiken berücksichtigt. Obwohl es tatsächlich im Sport in Schleswig-Holstein ab heute keine Maskenpflicht mehr gibt, haben wir uns unter Berücksichtigung der aktuellen Corona – Lage dazu entschieden, dass wir an der Maskenpflicht bis zum Beginn der Osterferien zu Zeiten mit Gruppentrainingsbetrieb noch weiter festhalten.
+++ Donnerstag, 3. März 2022+++
Ab dem heutigen Tag ist die 2G+ – Regel beendet und wird wieder von der 3G – Regel ersetzt. Was bedeutet das?
- Geimpft: Als geimpft gilt, wer zwei Mal geimpft ist oder wer einmal mit dem Einmalimpfstoff von Johnson & Johnson geimpft ist. Eine Pflicht zum Booster besteht nicht mehr.
- Genesen: Als genesen gilt wer trotz Impfung in den letzten 6 Monaten erkrankt war oder wer ungeimpft in den letzten drei Monaten erkrankt war.
- Getestet: Ungeimpfte können wieder tanzen. Mitzubringen ist ein negatives Antigen – Testergebnis nicht älter als 24 Stunden oder ein negatives PCR-Testergebnis nicht älter als 48 Stunden oder es wird ein Schnelltest hier vor Ort unter unserer Aufsicht gemacht.
Minderjährige Schüler müssen nach wie vor ihre Schultestbescheinigung vorlegen können. Für Kinder im Vorschulalter gibt es überhaupt keine Einschränkungen.
+++ Dienstag, 22. Februar 2022 +++
Die unter dem 17. Januar notierten Regeln sind tagesaktuell noch gültig. Ab dem 3. März endet die Pflicht zur 2G+ – Regel und wird wieder durch die 3G – Regel ersetzt. Dies erleichtert allen Sportanbietern die Arbeit sehr maßgeblich. Ab dem 3. März reicht es also entweder geimpft zu sein oder genesenen zu sein oder als Ungeimpfter mit einem tagesaktuellen Antigentest teilzunehmen. Als geimpft gelten dann Personen mit der sogenannten Grundimmunisierung (Einmalimpfung mit Johnson & Johnson oder 2 Impfungen aller anderen Impfstoffe)
+++ Montag, 17. Januar 2022 +++
Um der Omikron – Variante zu begegnen und zum Schutze der Aufrechterhaltung der Versorgungslogistik in Deutschland, wurden die Maßnahmen gem. Landesverordnung für den Sport im Land erneut verschärft. Im einzelnen gelten ab jetzt folgende zusätzliche Regeln zu den oben stehenden generellen Grundregeln (2G+):
- Keine Einschränkungen für Kinder im Vorschulalter
- Minderjährige Schüler müssen ständig die Schultestbescheinigung mitführen und auf Verlangen vorzeigen
- Ungeimpfte oder nur einmal geimpfte Personen haben keinen Zutritt
- Grundimmunisierte Personen benötigen neben dem Impfnachweis zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen Antigen – Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. (Als grundimmunisiert gelten Personen mit zwei Impfungen unabhängig des Impfstoffes, wenn die letzte Impfung mehr als drei Monate zurück liegt oder Genesene mit mindestens einer Impfung.
- 2G-Plus = Keine Einschränkungen! Dazu gehören folgende Personen: a) Personen, die bereits eine dritte Auffrischimpfung erhalten haben (Geboostert). b) Personen, deren 2. Impfung weniger als drei Monate zurück liegt. c) Personen, die doppelt geimpft sind und zusätzlich genesen sind.
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können haben Zutritt, wenn ein ärztliches Attest und das Ergebnis eines negativen Antigen – Schnelltest vorgelegt wird, der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Für Sorge- und Umgangsberechtigte, welche Kinder im Vorschulalter begleiten, gilt die 3G – Regel: Doppelt geimpft oder genesen oder ungeimpft mit einem negativen Antigen – Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist.
+++ Sonntag, 26. Dezember 2021 +++
Es gelten aktuell keine strengeren Regeln im Sport als bereits am 22. November verkündet. Es gelten uns betreffend lediglich strengere Regeln für Veranstaltungen, die wir aber ohnehin abgesagt haben.
Bitte lest also die Infos vom 22. November. Es ist gegenwärtig nicht absehbar, in wie weit die neue Omikronvariante Einfluss auf den Sport nimmt. Es ist aber auch aus unserer Sicht wichtig, dass persönliche Kontakte über die Ferien beschränkt sein sollten. Darüber hinaus sollte keine Panik entstehen, da es inzwischen als bewiesen gilt, dass Omikron zwar im höchsten Maße ansteckender ist, aber zumindest bei Geimpften zu keinen besorgniserregenden Verläufen kommt. Es ist vermutlich für niemanden möglich, einer Infektion auf Dauer zu entgehen. Eltern von Kindern bitten wir uns stets auf dem Laufenden über mögliche Infektionen in Schulen oder Kitas zu informieren, damit wir ggf. Einzelmaßnahmen ergreifen können.
So traurig es ist, aber wir bestreiten vermutlich nun den harten Weg, um langfristig eine Durchseuchung des ganzen Landes zu erreichen. Wir können an dieser Stelle nur allen Ungeimpften empfehlen, doch noch für einen Impfschutz zu sorgen und allen Geimpften empfehlen, baldmöglichst die Boosterimpfung in Anspruch zu nehmen. Und dann werden wir auch das noch schaffen.
+++ Samstag, 20. November 2021 +++
Ab Montag, den 22. November gilt landesweit die 2G – Regel für alle volljährigen Personen. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene tanzen können. Ein negativer Test reicht nicht mehr aus. Für Schüler im Alter von 7 bis 17 Jahren gilt weiterhin die 3G – Regel. Die Testbescheinigung der Schulen muss mitgeführt werden und auf Verlangen vorgezeigt werden. Für volljährige Schüler reicht die Schulbescheinigung nicht mehr. Ab der Volljährigkeit gilt 2G. Für Kinder unter 7 Jahren gibt es keine Beschränkungen und keine Maskenpflicht. Ungeimpfte Personen, die auf Grund einer Erkrankung nicht geimpft werden können, dürfen tanzen. Dazu ist ein ärztliches Attest und das negative Testergebnis eines tagesakuellen Schnelltests oder eines PCR-Tests vorzulegen. Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Alternativ besteht die Möglichkeit zum Selbsttest vor Ort unter Aufsicht. Ein Selbsttest-Set wird im Tanzsportzentrum zum Preis von € 1,50 bereit gehalten.
In Schleswig-Holstein sind die Zahlen zum Infektionsgeschehen erheblich niedriger und überschaubarer als in anderen Regionen Deutschlands. Zusätzlich ist die hausinterne Impfqote ausgesprochen überdurchschnittlich. Das wirkt ein wenig beruhigend, ist aber kein Grund zur Sorglosigkeit. Da uns bisher weitere Verordnungen von Seiten des Landes fehlen und die Bundesregierung keine klaren Vorgaben definiert, versuchen wir den Auswirkungen der 4. Welle mit eigenen Maßnahmen zu begegnen, die sich über die letzten 21 Monate bewährt haben und die unserem Land und unserer Stadt Kiel helfen sollen, die weitere Ausbreitung so gut es geht zu begrenzen.
Wir führen daher ab Montag die Pflicht zum Tragen eines qualifizierten Mundnasenschutzes am Eingang, in allen Gängen, Umkleiden und Toiletten wieder ein. Wir möchten damit das Infektionsrisiko bei Begegnungen an den oft engen und eher schlecht belüfteten Orten minimieren. Beim Tanzen selbst oder in Pausen gibt es keine Maskenpflicht und keinerlei Kontaktbeschränkungen, da die Kontakte im Training überall völlig überschaubar und unter Kontrolle sind.
Frische Luft und Luftzirkulation sind ganz klar das A und O der Minimierung des Infektionsrisikos, da Infektionen maßgeblich von der Konzentration der Virenlast abhängen. Alle Trainerinnen und Trainer wurden gestern dazu noch einmal gebrieft und ausführlich auf ihre Verantwortung hingewiesen. Dabei wurde jeder Saal spezifisch beurteilt, da es Unterschiede zwischen den Sälen und deren Nutzung gibt. Wir bitten alle Mitglieder, die Trainer*innen dabei zu unterstützen. Die Frischluftzufuhr soll gut sein, aber es soll sich sich auch niemand erkälten oder frieren oder unwohl fühlen.
Wir bitten um selbstständiges vernünftiges Handeln: (Ein Apell, keine Anweisung) – ein wenig mehr Abstand halten, z.B. nach Regeln aus Ländern mit hoher Impfquote = 1 m. Eigentlich lieb oder höflich gemeinte Körperkontakte vermeiden. Handhygiene und die Hust- und Niesetikette einhalten. Es gibt keine Handwaschpflicht, aber eine gute Handhygiene ist gegen alle Krankheiten ein wirksames Mittel. Alle Säle haben Desinfektionsautomaten und in den Umkleiden 2 und 4 gibt es Waschmöglichkeiten. Und zur persönlichen Informationssicherheit erinnern wir an die Möglichkeit zur Nutzung der Luca App in jedem Saal.
Für unsere Veranstaltungen in den nächsten Wochen gilt die 2G + Regel. Grund dafür ist, dass wir allen Teilnehmern die größtmögliche Sicherheit für einen unbeschwerten, fast sorgenfreien und angstfreien Abend ermöglichen möchten. Dabei haben wir auch im Auge, dass jeder von uns natürlich noch viel mehr in der Weihnachtszeit mit Familien und Freunden vor hat. 2G+ bedeutet, dass sowieso nur vollständig Geimpfte oder Genesese teilnehmen können und dass wir Euch zusätzlich bitten, ein negatives Testergebnis nicht älter als 24 Stunden mitzubringen. Alternativ ein negatives PCR-Testergebnis nicht älter als 48 Stunden.
Bitte lest in jedem Fall zur weiteren Information auch den Eintrag vom 14. November.
+++ Sonntag, 14. November 2021 +++
Am heutigen Sonntag ist eine neue Ersatzverkündigung in Kraft getreten. Lageabhängig gilt sie maximal bis zum 30. November, kann jedoch auch vorher bereits geändert werden. Für den Sport, wozu auch jede Tanzsportart zählt, gibt es aktuell keine Veränderungen! Es wird darauf hingewiesen, dass seit gestern Schnelltests an Teststationen wieder kostenfrei angeboten werden.
Die aktuelle Impfquote unserer Mitglieder im Alter ab 12 Jahren beträgt 93 %, was natürlich gut und sehr überdurchschnittlich ist. Seit Beginn der Herbstferien hat sich lediglich ein Mitglied von über 1200 außerhalb des Vereins infiziert, was der niedrigsten Melderate seit Februar 2020 entspricht.
Die aktuelle Situation ist jedoch trotzdem besorgniserregend. Zwar ist Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Teilen Deutschlands wieder das Schlusslicht in der Inzidenz, nur kann sich das natürlich auch ändern. Vollständiger Impfschutz hat sich als wirkungsvollstes Mittel zur weiteren Durchführung des Tanzsports erwiesen.
Es muss jedoch beachtet werden, dass auch Geimpfte weiterhin als Überträger von Covid19 dienen, ohne selbst zu erkranken und dass auch vollständiger Impfschutz nur etwa 90 % Schutz beinhaltet. Das bedeutet, dass es rein rechnerisch bei jedem 10. Mitglied zu einem Versagen des Impfschutzes kommen kann. In dem Fall kommt es zur Infektion, die in der Regel mit nur leichten Krankheitssymptomen verläuft, die aber eine Quarantäne erforderlich macht.
Es ist auch zu beachten, dass nach dem aktuellen Kenntnisstand der Impfschutz alters- und vorerkrankungsmäßig schnell nachlässt, was Erkrankungen im höheren Alter oder mit Vorbelastungen auch mit vollständigem Impfschutz wahrscheinlicher macht. Je nach gesundheitlicher Ausgangskondition müssen wir im bevorstehenden Winter erneut mit schweren Krankheitsverläufen rechnen. Wir empfehlen daher allen Mitgliedern auch von der sogenannten Boosterimpfung Gebrauch zu machen, sobald die zweite Impfung 6 Monate zurück liegt.
Nicht geimpften Personen empfehlen wir schnellst möglich für den vollständigen Impfschutz zu sorgen, da sich Deutschland auf dem Weg zur vollständigen Durchseuchung und damit auch dem Weg zum Pandemieende befindet, was die Infektionswahrscheinlichkeit gravierend erhöht.
Der Verein erwartet offizielle Anordnungen von Seiten der Regierung zum Monatsende, die zur Wiedereinführung einiger bereits bekannter Schutzmaßnahmen führen können. Ein erneuter Lockdown im Sport gilt jedoch als nahezu ausgeschlossen. Panikmache durch nacktes Lesen der offiziellen Zahlen und die bewusste Verbreitung von Fehlinformationen über die Social Medias sind gegenwärtig belastend. Corona ist nach wie vor sehr ernst zu nehmen, die Ausgangslage ist jedoch im Vergleich zum November 2020 ein völlig andere. Leider hinken unsere Regierungen erneut hinterher, die jetzt richtigen Maßnahmen und vorallem die entsprechenden Aufklärungen umzusetzen.
+++ Montag, 18. Oktober 2021 +++
Eine aktuelle Ersatzverkündung der Corona Bekämpfungsverordnung ist heute in Kraft getreten und gilt bis einschl. 14. November. Es gibt keine Änderungen zu den hier drunter stehenden Eintragungen vom 20.09.21 und 16.08.21. Die Zahl der Inzidenz in Kiel und insbesondere auch die Zahl der in Krankenhäusern in Kiel behandelten Menschen bewegt sich auf sehr niedrigen Niveau. Die vereinsinterne Impfquote aller Mitglieder ab 12 Jahren beträgt 92 %.
+++ Montag, 20. September 2021 +++
Am heutigen Montag ist eine neue Ersatzverkündigung zur Corona Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten, die zunächst bis zum 17. Oktober 2021 gültig ist.
Die 3G – Regeln gelten uneingeschränkt weiter, so wie bereits am 16. August hier beschrieben. Im Gegenzug werden für den allgemeinen Sportbetrieb alle Einschränkungen aufgehoben!
Mit dem heutigen Tag gibt es also keine Pflicht mehr zum Waschen der Hände am Eingang, es besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung, es gibt keine Einbahnstraßenregeln mehr und es gibt keine Abstandsregeln mehr. Alle bisherigen Pflichten sind ab sofort freiwillig. Es bleibt jedoch Pflicht, dass die Hust- und Niesetiektte eingehalten werden muss. Weiterhin ist es Pflicht, dass alle Säle permant während des Betriebes gut belüftet werden müssen.
Absperrmaßnahmen und Hinweisschilder wurden gestern Abend abgebaut. Wir empfehlen allen Besuchern trotzdem weiterhin mit Umsicht und Vorsicht zu handeln und wir empfehlen allen Mitgliedern für einen Impfschutz zu sorgen. Die vereinsinterne Impfquote liegt abweichend vom Bundesdurchschnitt bei über 90 %.
Im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden unsere Trainer(innen) den 3G – Status erfassen. Dies geschieht durch Sichtung der Nachweise. Kopien (z.B. von Impfausweisen oder von Schulbestätigungen über regelmäßige Tests) werden nicht entgegen genommen. Alle Besucher ab 7 Jahren müssen zu jedem Zeitpunkt einen 3G – Nachweis mit sich führen. Wir werden ab sofort 3G – Kontrollen am Eingang durchführen. Personen ohne Nachweis werden nicht eingelassen.
Für Veranstaltungen gelten gesonderte Hygienekonzepte, die auch weiterhin Einschränkungen enthalten können.
+++ Montag, 16. August 2021 +++
Die Bundes- und die Landesregierungen haben beschlossen, dass ab Montag, den 23. August die sogenannte 3 G – Regel in allen öffentlichen Einrichtungen in Deutschland bei Personen ab 7 Jahren anzuwenden ist. Dies betrifft auch Tanzen in Kiel e.V.
Die 3 G – Regel besagt, dass wir nur Personen Zugang zum Tanztraining gewähren dürfen, wenn ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen wird (Geimpft) oder eine Corona – Infektion in den letzten sechs Monaten nachgewiesen wird (Genesen) oder wenn ein tagesaktueller negativer Antigen – Schnelltest vorgelegt wird (Getestet). Bei Geimpften und Gensenen erfolgt eine einmalige Statuserfassung.
Kinder unter 7 Jahren sind generell nicht von der Regel betroffen. Schüler ab 7 Jahre werden zweimal wöchentlich in den Schulen getestet. Die Schulen stellen den Eltern eine einmalige Bescheinigung darüber aus. Zusätzliche Tests sind nicht notwendig.
Der negative Antigen – Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alternativ kann auch ein negativer PCR – Test mit einem Alter von 48 Stunden verwendet werden. Es ist auch möglich den Antigen – Selbsttest unter Aufsicht zu verwenden. Dafür ist zu berücksichtigen, dass Besucher mindestens eine viertel Stunde vor Trainingsbeginn erscheinen müssen. Der Test wird dann unter unserer Aufsicht von den Besuchern selbst durchgeführt. Ein Schnelltest kann z.B. im Supermarkt erworben werden oder auch bei uns zum Preis von € 1,00 erworben werden.
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Heute Vormittag hat die Ständige Impfkommission Deutschlands bekannt gegeben, dass sie ab sofort nach sehr intensiven Monaten der Prüfung zum Schluss gekommen ist, dass die Impfung auch allen Personen im Alter von 12 bis 17 Jahren zu empfehlen ist.
+++ Montag, 26. Juli 2021 +++
Ab heute ist eine neue Landesverordnung in Kraft getreten, welche u. a. den Sport für den Zeitraum bis Sonntag, den 22. August regelt.
Es liegen keine Beschränkungen für den Trainingsbetrieb mehr vor. Geregelt sind gegenwärtig ausschließlich Veranstaltungen wie Versammlungen, Feste und Wettbewerbe. Es gibt keine Beschränkungen zur Personenzahl. Wir legen jedoch über unser Hygienekonzept Nr. 12, welches am Mittwoch online geht, hauseigene Regeln zur maximalen Auslastung der Säle fest.
Es gibt keine Kontaktverbote innerhalb eines Tanztrainings, keine Abstandsgebote und zurzeit keine Maskenpflicht und keine Testpflicht. Auf den Verkehrsflächen (Gänge, Umkleiden, Toiletten, Wartebereiche) ist es weiterhin notwendig, eine qualifizierte Mundnasenbedeckung zu tragen. Die Kontaktdatenpflege wird ebenfalls fortgesetzt. Es besteht eine Pflicht zur Belüftung und es ist weiterhin notwendig, dass alle Besucher eine intensive Handhygiene durch Waschen oder Desinfizieren durchführen.
+++ Montag, 28. Juni 2021 +++
Eine neue Landesverordnung wurde am Wochenende veröffentlicht und gilt ab heute bis einschließlich Sonntag, den 25. Juli.
Sie ist diesmal für uns sehr einfach und enthält nun tatsächlich für uns alle im Tanztraining die größtmögliche Freiheit. Wie schon in allen Gruppen für Minderjährige gilt nun auch für alle Erwachsenengruppen, dass die Gruppengrößen auf 25 Personen zzgl. 2 Trainer angehoben wird.
Da wir nur sehr vereinzelt Gruppen in dieser Größe haben, bedeutet dass für uns, dass alle Gruppen ab heute zu den ganz normalen Zeiten an den Start gehen und dass alle zuletzt gebildeten reduzierten Gruppen aufgehoben sind.
Bei der Bestimmung der Gruppengröße ist es nicht wesentlich, ob die Teilnehmer geimpft oder genesen sind. Alle Personen zählen. Bis zu dieser Gruppengröße (25 + 2) besteht keinerlei Testpflicht mehr. Da jetzt alle wieder ganz normal tanzen können, werden ab Juli die Beiträge weitestgehend normal erhoben. Gruppen, die komplett in den Ferien sind, werden erst im August wieder beitragspflichtig.
In welchen Gruppen könnten die Gruppengrößen kritisch sein? Kritische Größen könnten im Discofox freitags sowie in den Tanzkreisen 9 und 10 dienstags, Tanzkreis 6 donnerstags und Tanzkreis 14 sonntags erreicht werden. Für die Tanzkreise werden unter Umständen spontane Gruppentrennungen notwendig sein, wenn auch unwahrscheinlich. Im Discofox bleiben wir bei der einmaligen Voranmeldepflicht online. Die größten Gruppen tanzen in jedem Fall immer im größtmöglichen Saal.
+++ Sonntag, 13. Juni 2021 +++ +
Nachtrag und Klarstellung zur Info vom 11. Juni: Ja, die Regeln bleiben bis zum 27. Juni im Sport unverändert. Der Landessportverband Schleswig-Holstein hat jedoch alle Vereine darauf hingewiesen, dass die Verordnung von sehr vielen Vereinen zu großzügig ausgelegt wurde. Das betrifft auch uns. Folgende zwei Punkte sind zu beachten.
- Trainer von Erwachsenen-Gruppen zählen bei der Gesamtsumme von 10 Personen doch mit
- Geimpfte und Genesene genießen zwar im allgemeinen die Ausnahme, dass sie nicht mitgezählt werden müssen, jedoch gilt die Anwendung der Schutzmaßnahmen – Ausnahmeverordnung des Bundes vom 8. Mai nicht im Sport. Im Sport müssen auch Geimpfte und Genesene bei der Gruppengröße mitberechnet werden und sind den sogenannten Getesteten gleichgestellt.
Für uns bedeutet das, dass viele Gruppen jetzt doch noch einmal verkleinert werden müssen oder das Gruppen, wo eine Verkleinerung auf maximal 10 Personen nicht möglich ist, nur mit einer Testpflicht mit mehr als 10 Personen tanzen kann. Dies würde wir gern weiterhin vermeiden und nur dort anordnen, wo tatsächlich keine andere Möglichkeit bleibt. Da dies eine Bundesverordnung ist, muss hier vom Land auch keine Verhältnismäßigkeit zu den tatsächlichen Inzidenzwerten geschaffen werden.
+++ Freitag, 11. Juni 2021 +++
Ab Montag, den 14. Juni gilt eine neue Landesverordnung. Im gesamten Sportbetrieb sind allerdings keine Änderungen vorgesehen. Somit bleibt unser Eintrag vom 30. Mai uneingeschränkt bestehen. Die neue Landesverordnung gilt ab Montag bis einschließlich Sonntag, den 27. Juni.
Eine kleine Änderung gibt es aber doch: Im Erwachsenenbereich wurde das Wort “Kohorte” gegen “Gruppe” ausgetauscht. Das bedeutet, dass eine Gruppe von 10 Personen nicht länger aus immer den gleichen Leuten bestehen muss, sondern auch flexibel zusammen gesetzt werden kann. Bringt uns allerdings gegenwärtig keine erwähnenswerten Vorteile.
HINWEIS: Wir arbeiten im Erwachsenenbereich in festen Kohorten mit verkleinerten Gruppen. Lediglich im Discofox und beim Salsa ist für die Teilnahme ein negativer Antigen-Test erforderlich. Für alle anderen Angebote gilt keine Testpflicht. Allerdings ist es wichtig, dass Ihr Euch vor der ersten Teilnahme in einer Gruppe einmalig registriert. Zur Registrierung bitte HIER klicken!
Sollte Eure Gruppe in der Liste nicht aufgeführt sein bedeutet das, dass die Gruppe sowieso kleiner als 10 Personen ist und von der Registration befreit ist. In dem Falle einfach wieder mitmachen. Kinder- und Jugendgruppen finden grundsätzlich ohne Registration ganz normal statt.
Die meisten Gruppen machen in diesem Jahr keine Sommerferien oder nur eingeschränkte Ferien. Die Übersicht zur Ferienzeit wird am Samstag, den 19. Juni veröffentlicht.
+++ Sonntag, 30. Mai 2021 +++
Der Lockdown ist auch für Erwachsene beendet! Wir starten ab Dienstag, den 1. Juni in den allgemeinen Tanzbetrieb aller Gruppen. ABER:
Ja, wir haben sehr kurzfristig eine neue Landesverordnung bekommen, die nun für alle etwas ermöglicht, aber wir sind noch weit davon entfernt von Normalität zu sprechen. Die Einschränkungen bleiben enorm und die aktuellste Landesverordnung (gültig vom 31. Mai bis zum 13. Juni) ist außergewöhnlich kompliziert und mit einer heißen Nadel gestrickt.
Das wichtigste: Die Kohortengrößen für Kinder und Jugendliche ist auf 25 Personen vergrößert. Da wir solche Gruppengrößen bei Minderjährige nicht haben, entsprechen alle Kohorten den tatsächlichen Gruppen und Ausweichzeiten oder Trennungen sind erledigt.
Alle Gruppen mit Erwachsenen bilden nun Kohorten zu 10 Personen. Die Kohorten sind fest. Personenwechsel sind nicht möglich. Es ist daher erforderlich, dass sehr viele Gruppen, die mehr als 10 Mitglieder haben, geteilt werden. Die Mitglieder wurden heute mit dem Corona Infobrief Nr. 20 persönlich per Email informiert. Es ist deshalb wichtig, dass sich alle zunächst in Kohorten einteilen und einmalig zurück melden. Das machen alle hier auf unserer Homepage. Manche kleine Gruppe (unter 10 Personen) braucht keine Rückmeldung. Es geht Dienstag einfach los. Wir hoffen, dass die Kohorten ausreichend sind. Einige bereits im Außentraining eingerichtete Kohorten ziehen jetzt einfach nach drinnen. In manchen ist sogar noch Platz.
Im Discofox ist es wegen der Gruppengröße nicht möglich Kohorten zu 10 Mitglieder zu bilden. Daher wird hier das Tanzen nur mit einem tagesaktuellen negativen Antigen – Test möglich sein. Der darf zum Trainingsbeginn nicht älter als 24 Stunden sein. (PCR-Tests auch 48 Stunden). Das Testergebniss muss mitgebracht werden. Es gelten darüberhinaus aber die Personenzahlbegrenzungen des Saals auf Grund der Größe.
Geimpfte / Genesene zählen in allen Gruppengrößen generell nicht mit und brauchen auch keinen Test. Sie haben so gesehen eine Wildcard. Aber die generellen Grundregeln (siehe ganz oben) müssen eingehalten werden. Und der Nachweis muss am Eingang erbracht werden.
Nichtmitglieder oder Neumitglieder oder Probetanzende sind generell willkommen! Es ist aber wichtig, dass Ihr vorher Kontakt mit uns aufnehmt, um zu klären, wo noch Plätze vorhanden sind. Beim Erstbesuch von Nichtmitgliedern muss ein Kontaktzettel am Eingang ausgefüllt werden.
Mitglieder beachten bitte, dass Gruppenwechsel zuvor mit der Verwaltung besprochen werden müssen. Das gleiche gilt auch für Passivmitgliedschaften, die jetzt wieder aktiviert werden sollen.
Zu Eurer Sicherheit ist in jedem Saal ein LUCA – QR – Code. Wir empfehlen allen, dass grundsätzlich zu nutzen.
Sollten die Inzidenzwerte weiterhin auf einem so niedrigen Niveau bleiben, sind bereits zum 14. Juni weitere Öffnungschritte möglich und es wird absehbar, dass zum Ende der Sommerferien kaum noch Einschränkungen spürbar sind.
Apropos Sommerferien: Die fallen für uns in diesem Jahr aus.
+++ Donnerstag, 27. Mai 2021 +++
Die Landesregierung hat heute Vormittag verkündet, dass die gegenwärtige Landesverordnung außer Kraft gesetzt wird und bereits ab Montag, den 31. Mai sehr weit reichende Lockerungen für den Sport gelten werden, die alle Altersgruppen umfassen und Sport in Innenräumen ermöglicht. Sicher ist aber auch, dass es dafür weiterhin Regeln geben wird. Diese müssen definiert und formuliert werden. Bis Sonntag werden wir vermutlich die neuen Regeln bekannt machen können.
Die Regierung hat aber auch einen Zeitrahmen definiert: Alle 2 Wochen wird es neue Landesverordnungen für 2 Wochen geben. Die letzte Landesverordnung wird am 16. August verkündet. Nach Ablauf sind aus heutiger Sicht alle Beschränkungen im Sport dann beendet.
+++ Freitag, 14. Mai 2021 +++
Ab Montag, den 17. Mai ist es wieder erlaubt mit Kindern und Jugendlichen in den Sälen zu tanzen! Gleichzeitig ist es allen Geimpften und Genesenen ebenfalls wieder erlaubt zu tanzen!
In der kommenden Wochen gehen alle Kinder- und Jugendgruppen wieder in das Präsenztraining. Ausnahme sind gemischte Gruppen mit einem überwiegenden Anteil von Volljährigen. Am Ende dieses Posts erhaltet Ihr eine pdf – Übersicht über alle Angebote. Es ist erforderlich, dass alle Gruppen in feste Kohorten eingeteilt werden müssen. Einige Gruppen müssen daher geteilt werden und tanzen entweder zu unterschiedlichen Zeiten oder parallel in zwei Gruppen in zwei Sälen.
Gleichzeitig bieten wir ab Freitag, den 21. Mai zwei spezielle Gruppen für Geimpfte oder Genesene für die Übergangszeit. Von 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr gibt es eine Discofox – Gruppe und von 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr einen Tanzkreis ohne Unterricht, aber mit viel schöner Musik unter der Leitung von Britta und Gustav Venth. Zur Teilnahme in den Gruppen ist bei Ankunft der Nachweis zu erbringen, dass Ihr geimpft seid oder eine Infektion ausgestanden habt.
Regeln der neuen Landesverordnung ab Montag den 17.05.21, gültig bis zum Sonntag, den 06.06.21
1. Minderjährige in festen Kohorten bis 20 Personen zzgl. 2 Trainer draußen (wie bisher)
2. Minderjährige in festen Kohorten bis 10 Personen zzgl. 2 Trainer drinnen ohne Körperkontakt
3. Gruppen ohne Altersbeschränkungen mit maximal 10 Personen incl. Trainer draußen. NEU: Ohne Abstand (also mit Kontakt) und ohne feste Gruppenzusammensetzung.
4. Nachweislich Geimpfte und Genesene zählen generell bei den Gruppengrößen nicht mehr mit. Es gibt keinerlei Beschränkungen außer den Grundregeln des Hygienekonzeptes.
Definition für:
Geimpfte: Als fertig geimpft gilt jede Person, die zwei Mal geimpft wurde. Die zweite Impfung muss 14 Tage zurück liegen.
Genesene: Als genesen gelten Personen, die in den letzten 6 Monaten an Covid 19 erkrankt waren. Ein positiver PCR-Test darf nicht älter als 6 Monate sein und ein negativer PCR-Test muss mindestens 28 Tage alt sein.
Alle Außentrainings (Taiji Quan, Aktiv60+, Linedance, AGILIRO, Nordic Walking als Stepptanzersatz, Standard-Hobbyformation und BSW) gehen wie in den letzten Wochen zunächst draußen weiter.
Neu bei gutem Wetter: Tanzkreisbetrieb am Donnerstag um 18:00, 19:00 und 20:00 Uhr mit Dorit und Jörg und jeweils maximal 4 Paare. – Anmeldung hier!
Neu bei gutem Wetter: Discofox mit Britta und Gustav freitags von 17:30 – 18:30 Uhr draußen. – Anmeldung hier!
Neu bei gutem Wetter: Rückengymnastik mit Birte montags von 18:00 – 19:00 Uhr draußen. Anmeldung mit Email an Birte.
Trainingsplanung der Kinder- und Jugend als pdf
+++ Sonnabend, 8. Mai 2021 +++
Positive Veränderungen zeichnen sich deutlich ab! Allerdings nicht nach diesem Wochenende, sondern erst nach dem nächsten Wochenende.
Die aktuell genutzte Landesverordnung gilt bis Sonntag, den 9. Mai. Diese Fassung wird in einem kurzen Schritt bis zum Sonntag, den 16. Mai um eine Woche verlängert. In dieser Woche soll einerseits die Entwicklung der fallenden Inzidenzwerte beobachtet werden und andererseits die Möglichkeit enthalten, dass das Land Öffnungsschritte unter Beachtung einer sich veränderten Gesetzeslage des Bundes einarbeiten kann.
Als sicher darf angenommen werden, das ab Montag, den 17. Mai der gegenwärtig bereits erlaubte Außensport mit Abstand für Kinder bis 14 auf Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre ohne Abstand und ohne Kontaktverbot ausgeweitet wird. Im Klartext: Außensport von 20 Personen bis 18 Jahre ohne Abstand zuzüglich 2 Trainer.
Unklar ist eine Formulierung, dass auch Innensport mit Abstand für bis zu 10 Personen einschl. Trainer erlaubt wird. Das wäre ein riesiger Fortschritt, der aber scheinbar umstritten ist.
Die heute in Kraft tretende geänderte Gesetzeslage des Bundes besagt, dass zweifach geimpften Personen die Kontaktverbote nicht mehr auferlegt werden dürfen. Daraus ergibt sich für uns, dass auch Tanzangebote, an welchen nur geimpfte Personen teilnehmen vom Land nicht länger untersagt werden dürfen. In unserem Verein gibt es reine Seniorengruppen, die unter Umständen genau diesen Kriterien entsprechen. Wir werden daher in der kommenden Woche prüfen, ob in diese Seniorengruppen nun sehr zügig in den Regeltrainingsbetrieb gehen können, wenn auch die Trainer bereits zweifach geimpft sind.
Ein Problem bei so einem Seniorentraining ist, dass wir die Betroffenen zu ihrem Impfstatus befragen müssen. Und genau diese Fragestellung stellt eine Verletzung der Datenschutzgesetze dar.
Eine positive Information erreichte uns ebenfalls diese Woche: Alle Trainerinnen und Trainer aus dem Kinder- und Jugendbereich wurden zum 6. Mai in die Prio – Gruppe 3 erhoben. Das bedeutet, dass sich alle Trainer aus diesem Bereich nun mit unserem Nachweis zu Impfungen anmelden können. Fast alle Trainerinnen informierten mich, dass sie davon sofort Gebrauch machen wollen.
+++ Freitag, 23. April 2021 +++
Die zuletzt vor einer Woche beschriebenen Regeln bleiben bis zum 9. Mai gültig. Bis dahin ist also mit keinem Gruppentraining im Tanzsportzentrum zu rechnen. Es bleibt bei den aufgeführten Onlinetrainings und bei den Außensportangeboten. Die Außensportangebote haben sich vermehrt. Die Attitude Dance Company wechselt zwischen Online- und Außensport je nach Wetter. Der Außensport findet auf dem Nordmarksportfeld statt. Die KidsDance – Gruppen aus Friedrichsort treffen sich ab sofort donnerstags zum Tanztraining auf dem Rasen hinter unserem Gebäude.
Mit dem heutigen Tag ist die sogenannte “Bundesnotbremse” in Kraft getreten. Sie wurde durch eine Gesetzesänderung des Infektionsschutzgesetzes ermöglicht und soll bundeseinheitliche Regeln in Landkreisen und Städten gewährleisten. Für uns in Kiel bedeutet sie gegenwärtig nichts. Sollte der Inzidenzwert in Kiel die Marke von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten, wird es weitere Einschränkungen geben. Der tagesaktuelle Inzidenzwert für Kiel ist 89,5, für den Kreis Rendsburg-Eckernförde 54,4 und den Kreis Plön 53,6.
Bei Überschreitung der Zahl 100 gilt für uns: Keine Außensportangebote mehr für Personen über 14 Jahre (bis 14 Jahre weiter erlaubt), kein Angebot von Kaffeegetränken im Bereich vor dem Tanzsportzentrum und keine Einzeltrainingsmöglichkeiten mehr nach 20:30 Uhr, da sonst die Regeln der Ausgangssperre ab 22 Uhr für Euch nicht einzuhalten sind.
+++ Freitag, 16. April 2021 +++
Auch nach den Osterferien gibt es zunächst keine Änderungen zum Sportbetrieb in Schleswig-Holstein in der nächsten Version einer Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona – Pandemie. Die neue Landesverordnung hat eine Gültigkeit bis einschließlich Sonntag, den 9. Mai.
Wir starten ab Montag in eine neue Runde von fast 30 verschiedenen Onlinetrainings, die über unsere Homepage unter diesem Link besucht werden können. Zusätzlich gibt es eine größer werdende Anzahl an Außensportangeboten, die unter den Richtinien der Landesverordnung durchgeführt werden dürfen, deren Stattfinden jedoch abhängig vom jeweils tagesaktuellen Wetter sind. Am Start sind zurzeit Linedance, Taiji, die Standard – Hobbyformation, Hip Hop und Showdance teilweise und eine bei fast jedem Wetter laufende Vormittagsgruppe im Nordic Walking. Die Termine sind im o. g. Link ebenfalls gelistet. Außentrainings sind in der Personenzahl begrenzt. In Gruppen mit Personen über 14 Jahre dürfen maximal 10 teilnehmen. In Gruppen mit Kindern unter 14 Jahre dürfen 20 Kinder teilnehmen. Ein Überschreiten bestimmter Inizidenzwerte in der Stadt Kiel kann zur Einstellung der Außensportangebote führen.
Auf den Einzug von Zusatzbeiträgen wird im Mai erneut verzichtet, soweit Mitglieder die Onlinetrainings oder Außensporttrainings nicht nutzen. Alle Mitglieder haben zusätzlich die Möglichkeit mittwochs oder donnerstags tagsüber allein oder zu zweit einen Saal zu nutzen. Dafür ist eine telefonische Voranmeldung zur Einweisung erforderlich.
Insgesamt herrscht gegenwärtig eine große Verunsicherung wegen der Undurchschaubarkeit der Maßnahmen und Zuständigkeiten von der Seiten der Landes- oder Bundesregierung, die sich hoffentlich in den nächsten Wochen klären wird.
+++ Dienstag, 23. März 2021 +++
In der letzten Nacht hat die Bundesregierung verkündet, dass der Lockdown in jedem Fall über die Osterferien bis zum 18. April 2021 verlängert wird. Einzelheiten und die Regeln der nächsten Landesverordnung werden am kommenden Wochenende an dieser Stelle verkündet. Der Verein verzichtet auch im April auf die Zusatzbeiträge und wird erneut nur Grundbeiträge einziehen.
Onlinetrainings werden noch bis zum kommenden Sonntag wie bisher vollumfänglich durchgeführt. Ab Montag gilt eine neue Onlinetrainingsplanung, da nicht alle Trainerinnen und Trainer in den Ferien unterrichten werden. Onlinetrainings, die auch in den Ferien durchgeführt werden, sind ab April regulär für die Teilnehmer zusatzbeitragspflichtig, da es nicht möglich ist, dass wir unsere Trainerinnen und Trainer auch noch einen fünften Monat bezahlen, ohne Eure normalen Zusatzbeiträge zu erhalten.
+++ Montag, 8. März 2021 +++
Die Lockerungen der “zweiten Runde” beinhalten für den Sport in geschlossenen Räumen keine Veränderungen zur Vorwoche. Erlaubt ist ab sofort der Sport von 10 Erwachsenen mit Abstand draußen an der frischen Luft. Unsere Linedance – Gruppe von Sandra Gloe will davon Gebrauch machen, wobei heraus gefunden werden muss, ob es nicht schlichtweg draußen zu kalt ist.
Auch Kindergruppen bis zum 14. Lebensjahr dürfen theoretisch draußen mit bis zu 20 Kindern mit Abstand und unter Anleitung eines Trainers Sport betreiben. Der Einzelunterricht für Paare bleibt verboten. Erlaubt wäre der Unterricht einer einzelnen Person, soweit der Unterrichtende ein persönliches Hygiene- und Ablaufkonzept erstellt.
Die neue Landesverordnung trat heute in Kraft und ist gültig bis zum Sonntag, den 28. März. Am 22. März wird die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundesregierung besprechen, was für die Osterzeit machbar ist oder auch nicht. Die aktuellen Lockerungen vom Lockdown beinhalten auch eine deutliche Ausweitung der Teststrategien. Mehr Tests führen natürlich zu ehrlicheren Zahlen der tatsächlichen Infektionslage. Dadurch können die Inzidenzwerte steigen, und für diesen Fall sieht der Perspektivplan des Bundes auch wieder die Rücknahme von jetzt ermöglichten Lockerungen vor.
+++ Sonnabend, 27. Februar 2021 +++
Da sind sie nun endlich: Die allerersten Lockerungen vom Lockdown nach vier Monaten. Wenn auch nur ganz zaghaft…
Die Landesregierung verkündete eine neue Landesverordnung, die ab Montag, den 1. März gültig wird. Sie gilt zunächst nur für eine Woche. Die minimalen Lockerungen betreffen alle Tanzpaare aus dem Leistungssport mit Freitrainingsrechten und die Leistungssportler vom Showdance und Hip Hop. Paare aus gemeinsamen Haushalt, Turnierpaare aus zwei Haushalten sowie Einzeltänzer aus den Formationen dürfen wieder zurück auf das Parkett. Bedingung: Maximal ein Paar darf auf einen Saal bzw. zwei einzelne Personen, die gemeinsam üben, exakte Terminüberwachung mit mindestens 30 Minuten Lüftungspause je Saal und die Gewährleistung, dass niemand jemand anderen treffen kann. Bisher durften nur Kaderathlethen mit einer Sondergenehmigung des Gesundheitsamtes tanzen. Diese Pflicht zur Sondergenehmigung entfällt. Trotzdem ist das natürlich nur eine winzig kleine Gruppe von Menschen, die das nun tun dürfen. Aber es ist ein Anfang und es ist zu erkennen, dass nun bald mehr möglich werden wird.
Da 98 % noch von keinen Lockerungen profitieren können, bliebt es auch im März dabei, dass nur Grundbeiträge eingezogen werden und die Zusatzbeiträge ein viertes Mal nicht gezogen werden. Aus Fairness müssen allerdings die Freitrainierenden einen Corona – Zusatzbeitrag von € 8,00 extra zahlen.
+++ Sonntag, 14. Februar 2021 +++
Die offizielle Verlängerung des Lockdown gilt aktuell bis zum 7. März 2021. Darüberhinaus hat Schleswig-Holstein mögliche kleine Lockerungen für den 1. März angekündigt, die sich an die Öffnung der Grundschulen und der Friseure orientieren. Dazu sind aber noch keine formalrechtlichen Beschlüsse vorgelegt worden. Die Landesregierung hat die bis heute gültige Landesverordnung deshalb zunächst um genau eine Woche bis zum 21. Februar verlängert und den Wortlaut nicht verändert. Dadurch wird Zeit gewonnen, klar zu formulieren, wie es weiter gehen soll.
Insgesamt gibt es seit Freitag ein extrem erhöhtes Emailinformationsaufkommen von sämtlichen offiziellen Stellen in den Regierungen und der Verbände zu allen Bereichen der Pandemie. Das ist tatsächlich auffällig, da seit Anfang Dezember lediglich Informationen zu immer weiteren Verschärfungen vorhanden waren. Die plötzliche Betriebsamkeit wird von uns als positives Zeichen dazu gewertet, dass man beginnt sich Gedanken zu machen, wohin die Reise nun eigentlich gehen soll.
+++ Donnerstag, 11. Februar 2021 +++
Lockdown – Verlängerung, die Fünfte: Unsere Regierung hat gestern Abend erneut beschlossen, dass die Einschränkungen des öffentlichen Lebens bis mindestens zum 7. März 2021 verlängert werden. Ausnahmen gibt es lediglich für den Bereich Kindergarten und Schule und schon ab dem 1. März dürfen Friseure wieder öffnen.
Obwohl diese Maßnahme zur Absicherung der fallenden Inzidenzwerte gut begründet ist und auch nachvollziehbar ist, wurde die Chance verpasst nun doch endlich einen Perspektivplan zum Wiedereinstieg zumindest als Diskussionsgrundlage vorzulegen. Unsere Landesregierung hatte bereits vor zwei Wochen einen solchen Plan ins Spiel gebracht, und andere Landesregierungen folgten mit eigenen Vorschlägen. Leider gibt es dazu keine Veröffentlichung, so dass nun wohl erst Anfang März mit einem Plan zu rechnen ist, der uns dann wiederum die Möglichkeit verschafft überhaupt selbst zu planen, wie der Trainingsbeginn aussehen wird.
+++ Donnerstag, 28. Januar 2021 +++
Die aktuell beschlossene Lockdownverlängerung umfasst den Zeitraum bis zum 14. Februar 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt bundesweit, dass jegliche Sportstätte geschlossen bleiben muss.
Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein Daniel Günther hat vorgestern einen Stufenplan vorgelegt, wie sich die Regierung unseres Bundeslandes langfristig einen gesamtgesellschaftlichen Wiedereinstieg in das normale Leben vorstellen könnte und sieht in diesem Plan eine Blaupause, auf welche sich alle deutschen Länder einigen könnten. Diese Stufenplanung wird gegenwärtig von der Presse schon verbreitet, jedoch ist sie inoffiziell und muss zunächst in den Ländern abgestimmt werden. Tanzen in Kiel e.V. wird die Stufenplanung hier veröffentlichen, wenn die Vorgehensweise offiziell bestätigt ist.
Statistik: Bis zum Jahresende wurden der Vorstand über 47 Verdachtsfälle, 17 Covid19 – Erkrankungen mit leichtem oder mittelschwerem Verlauf und über 2 Todesfälle von Mitgliedern im Zusammhang mit Covid19 informiert.
+++ Freitag, 8. Januar 2021 +++
Der Lockdown wird erneut verlängert und auch erneut geringfügig verschärft. Die Verschärfungen haben keine Auswirkungen auf uns als Verein. Die Regierung verfügt schlichtweg, dass jegliche Sportstätten in Schleswig-Holstein bis zum 31.01.2020 geschlossen bleiben. Die ab dem 11.01.2021 aktuelle Landesverordnung ist hier verlinkt.
Ab dem kommenden Montag werden wir so viel wie durch die Trainer machbar auf Online – Training umsteigen. Die Gesamtentwicklung bleibt bedauerlich. Wir versuchen guten Mutes zu bleiben, fürchten aber, dass bei einer größeren Verbreitung der englischen Virusmutation am Ende auch noch weit aus härtere Maßnahmen unvermeidlich werden. Leider haben die Regierungen bislang nicht den Mut gezeigt, tatsächlich kurze “wellenbrechende” Maßnahmen zu beschließen, obwohl aus aller Welt bekannt ist, dass nur solche Maßnahmen tatsächlich auch kurzfristig Erfolg bringen. Kurzfristiger Erfolg wäre für uns alle elementar.
Langfristig zeichnet sich ab, dass Corona tatsächlich nur noch eine Frage der Zeit ist, da Impfstoffe nun zur Verfügung stehen. Logistische Anfangsprobleme sollten nicht dramatisiert werden. Es sind eben nur logistische Probleme, die gelöst werden. Es gibt also tatsächlich mehr Gründe zur Hoffnung als Gründe zum Jammern.
Unsere Trainerinnen und Trainer gehören zur bevorzugten Impfkategorie der Lehrkräfte, die in der dritten Stufe geimpft werden können.
+++ Mittwoch, 23. Dezember 2020 +++
Eine tolle Nachricht vom Gesundheitsamt pünktlich zu den Festtagen. Wir hatten in der letzten Woche beim Gesundheitsamt eine Ausnahmegenehmigung für freies Training für die Leistungssportler beantragt ohne große Hoffnung. Das Gesundheitsamt hat das zwar im ganzen abgelehnt, aber für ein paar wenige einzelne Paare des Kaders Einzelgenehmigungen erteilt. Zwar unter magastrengen Auflagen und handverlesen, aber eben doch machbar. Das ist gut so, da zum einen die Haushalts- und Kontaktregel sowieso eingehalten ist und zum anderen diese für uns wichtigen Leistungsträger inzwischen gehardert haben, ob sie je wieder überhaupt für uns da sein können und Aufgaben und Paartrennungen bundesweit langsam zur Regel werden.
+++ Mittwoch, 16. Dezember 2020 +++
Jeder weiß, dass wir uns inzwischen im harten Lockdown befinden. Formell bedeutet das, dass unser Tanzsportzentrum wieder wie im Frühling komplett und ausnahmslos geschlossen ist. Die Anordnung gilt bis einschließlich Sonntag, den 10. Januar 2021. Da der Lockdown Light schon am 2. November begonnen hat, ist diese zweite Schließung am Ende länger als die erste. Es ist uns nach dem ersten Lockdown gelungen fast alle Trainingsangebote vollumfänglich nachzuholen. Das ist diesmal nicht möglich, da das Jahr nun zu Ende ist.
Wir planen gegenwärtig, dass ab Montag, den 11. Januar alle Trainingsangebote wieder starten. Wenn es so kommt, darf als sicher angenommen werden, dass dann trotzdem Einschränkungen in der Personenzahl noch nötig sind. Dies würden wir dann so organisieren, wie es bereits ursprünglich für Anfang November gedacht war. Der Wahrheit halber muss hier aber auch erwähnt werden, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verlängerung der harten Einschränkungen in unser aller Leben wahrscheinlich ist.
Wir sind inzwischen in einem sehr engen Austausch mit vielen anderen Vereinen anderer Sportarten, mit dem Verbänden und der lokalen und regionalen Politik. Wir können Euch versichern, dass dort wirklich an einem Strang gezogen wird, dass man sich bewusst ist, wieviel Schaden diese Maßnahmen verursachen und das man händeringend versucht auch für den Sport insgesamt alles zu ermöglichen, was zu ermöglichen ist. Und aus tiefsten Herzen wissen die Leute an der Entscheidungsbasis, was insbesondere das Fehlen der gesellschaftlichen Kontakte für Kinder, Jugendliche, Alleinstehende und ältere Menschen bedeutet.
Wir bitten Euch auch, dass wir gemeinsam durchhalten, denn auch wenn es jetzt noch einmal hart ist, so ist das Licht am Horizont schon zu sehen. Wir bitten Euch auch, vernetzt Euch untereinander und haltet Kontakt. Es hilft einfach, mit anderen zu sprechen.
So, lasst uns nun alle froh und munter sein, denn es ist trotzdem für die meisten jetzt Weihnachten. Egal, ob es dieses Jahr Geschenke gibt, nie war der Wunsch “Bleibt gesund!” so greifbar wie in diesem Jahr. Habt einfach ein schönes Weihnachtsfest, tragt die Bürden erhoben, blast kein Trübsaal und kommt gut hinüber in das neue Jahr.
+++ Dienstag, 8. Dezember 2020 +++
Noch bevor der 20. Dezember erreicht ist, hat Ministerpräsident Daniel Günther angekündigt, dass keine Erleichterungen in den Weihnachtsferien zu erwarten sind und dass die Weihnachtsferien bis einschließlich Sonntag, den 10. Januar 2021 gehen werden. Dementsprechend erwarten wir zurzeit, dass ein Trainingsbetrieb am Montag, den 11. Januar 2021 beginnen könnte. Es muss aus heutiger Sicht davon ausgegangen werden, dass der Zeitraum ab dem 27.12.20 bis zum 10.01.21 als harter Lockdown durchgeführt wird.
Wir haben uns persönlich telefonisch mit der Staatskanzlei in Verbindung gesetzt, um zum Ausdruck zu bringen, dass nach unserer Meinung unter unserem Hygienekonzept mehr Sicherheit zu erreichen ist, als durch die Suche nach Abwechselung in Kaufhäusern oder auf der Straße. Dies wurde uns sogar bestätigt, jedoch kann das Land leider keine Ausnahmen bearbeiten, da dann der Ansturm der Vereine und Tanzschulen nicht mehr zu bewältigen wäre. Fakt ist, dass die allermeisten Vereine, Tanzschulen und Fitnessstudios kein umfassendes Hygienekonzept besitzen, welches den Ablauf vollumfänglich beschreibt, sondern in der Regel lediglich die AHA – Regeln zitieren. Dies reicht nicht aus. Unser Verein stellt somit eher eine Ausnahme da. Trotzdem kann hier keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, insbesondere nicht, wenn es zum harten Lockdown kommt.
Wir haben Verständnis, wenn so insbesondere Mehrspartensportvereine hier kaum in der Lage sind, eine Vielzahl von Sportarten in einem Hygienekonzept zu bearbeiten. Wir bedauern es aber, dass insbesondere Tanzsportvereine wie wir oder die mit uns gleichgesetzten kommerziellen Tanzschulen auch nach so vielen Monaten nicht in der Lage waren, ein vollumfängliches Hygienekonzept vorzulegen, so dass wir alle vom Vertrauen unseres Staates profitieren könnten.
+++ Montag, 30. November 2020 +++
Die Landesregierung hat inzwischen eine neue Landesverordnung veröffentlich. Der Lockdown wurde zunächst bis zum Sonntag, den 20. Dezember verlängert. Bis dahin ist der reguläre Trainingsbetrieb in jedem eingestellt und alle Veranstaltungen sind abgesagt. Der Verein hat für seine Mitglieder den monatlichen Beitragseinzug erneut auf den Grundbeitrag reduziert. Wir erwarten eine weitere Lockdownverlängerung bis zum Ende der Weihnachtsferien.
Sollte es wider Erwarten doch möglich sein bereits zum Ferienbeginn wieder aktives Gruppentraining anzubieten, werden wir für Euch ein Ferientraining zusammen stellen.
Aus dem Kreis unserer Mitglieder wurde kritisiert, dass Individualsport von z.B. Paaren aus einem Haushalt allein in einem Saal nach wie vor erlaubt ist. Wir weisen darauf hin, dass es sich um Paare aus dem Leistungssport handelt, die im Rahmen des Individualsportes auch nicht nur ihre Grundbeiträge zahlen, sondern voll beitragspflichtig sind. Der Leistungssport macht in unserem Verein etwa 1 % aus. Für die Leistungssportler ist es wichtig im Training zu bleiben, da sonst in einer kommenden Turniersaison der Ligaerhalt bedroht wäre.
+++ Mittwoch, 25. November 2020, 22:40 Uhr +++
Heute mal etwas, was es hier im Verlauf noch nicht gegeben hat: Der Text einer Email an unsere Trainerinnen und Trainr als Vorabinfo:
“Liebe Trainerinnen und Trainer!
Unsere Bundeskanzlerin hat vor einigen Minuten verkündet, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen durch eine Verlängerung des Lockdown bis zum 20.12.20 weiter gehen müssen. Sie erwähnte dabei explizit, dass es den Ländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern unter Umständen frei steht, eigene Wege zu suchen oder auch kürze Zeiten zu nutzen. Für uns bedeutet das, dass wir eine abschließende Bewertung zum Wiedereinstieg erst dann geben können, wenn unser Ministerpräsident uns mitteilt, wie unser Land das handhaben wird. Spätestens mit der nächsten Landesverordnung wird das der Fall sein. Dies könnte unter Umständen erst am kommenden Sonntag sein. Ich bitte daher um Geduld und um Bereitschaft.
Natürlich besteht keine große Hoffnung. Deshalb habe ich heute folgende Fragen:
1. Wer möchte ab nächster Woche Online-Training anbieten? Wir müssen das vorher wissen, weil wir dann für diese Gruppen auch den vollen Beitrag einziehen müssen. Wir müssten aber auch einschätzen, wieviele Leute aus den Gruppen das nutzen würden.
2. Für den Fall, dass es dann am 20.12.20 zur Öffnung kommt: Wer würde grundsätzlich trotz Weihnachtsferien an den Tagen 20. bis 23.12. sowie 27. – 31.12. sowie 02. – 06.01.21 Training anbieten? Oder Teilzeiträume. Ich glaube nicht, dass es gut ankommt, wenn wir aus dem Lockdown direkt mit Ferien starten. Ich denke, wir sollten nichts unversucht lassen.
3. Wer von Euch kommt nun in eine finanziell schwierige Lage? Bitte um persönliche und ehrliche Antwort. Wir werden unseren Förderverein bitten, entsprechende Förderungen auszuschütten. Es ist uns bekannt, dass Ihr Trainerinen und Trainer bei der Ausschüttung von Hilfsgeldern leer ausgeht, da Ihr keine Betriebkosten habt, sondern Lebenshaltungskosten.
Bitte antwortet mir möglichst sehr zügig. Viele Grüße…”
+++ Montag, 2. November 2020 +++
Ab heute bis einschließlich Sonntag, den 29. November gilt ein zweiter bundesweiter Lockdown. Das Tanzsportzentrum ist geschlossen. Für den November verzichtet der Verein auf alle Zusatzbeiträge und zog lediglich die Grundbeiträge ein.
Aus der heutigen Sicht wird der Trainingsbetrieb am Montag, den 30. November wieder regulär unter den oben stehenden generellen Regeln beginnen. Mehr Informationen erhaltet Ihr unter diesem Link: Sonderseite 2. Lockdown.
+++ Mittwoch, 28. Oktober 2020 +++
Die Ereignisse überschlagen sich wieder! Ab Montag, den 2. November gilt erneut ein fast kompletter Lockdown des gesellschaftlichen Lebens in ganz Deutschland.
+++ Dienstag, 27. Oktober 2020 +++
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat heute Mittag verkündet, dass ab Samstag, den 31. Oktober erweiterte Maßnahmen zur Begrenzung des Infektionsgeschehen in unserem Bundesland Gültigkeit erlangen werden. Unabhängig von den gestern noch aktuellen Inzidenzwerten gelten die Maßnahmen für alle Landkreise, also auch dann, wenn der jeweilige Landkreis den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen noch nicht erreicht hat.
Zu den uns betreffenden Maßnahmen zählt insbesondere eine Begrenzung der Maximalpersonenzahl in einem Raum unabhängig von der Raumgröße. Die maximale Personenzahl wird auf 10 Personen begrenzt. Diese Maßnahme gilt für heute als gesichert. Die Maßnahme gilt bis einschließlich dem 21. November. Im Wochenverlauf finden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene weitere Gespräche statt. Einzelheiten werden wir am Freitag oder Samstag veröffentlichen. Ein kompletter Lockdown wie im Frühjahr soll in jedem Fall vermieden werden.
+++ Montag, 26. Oktober 2020 +++
Der Vorstand wurde vom Landesportverband auf wieder erweiterte Einschränkungen hingewiesen, falls der Inzidenzwert in Kiel die Marke von 50 überschreitet. Der Inzidenzwert wird tagesaktuell ermittelt und gibt Auskunft über den Durchschnitt der Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen.
Der Vorstand hat entschieden, dass eine erneute Einstellung des Trainingsbetriebes ausgeschlossen ist. Die Landesregierung erwartet jedoch, dass der Trainingsbetrieb ab Erreichen des Inzidenzwertes von 50 auf eine Maximalteilnehmerzahl von 10 Personen unabhängig der Raumgröße für einen Zeitraum von zunächst 14 bis 17 Tagen reduziert wird. Um dieses Ziel zu erreichen wird vorbereitend eine individuelle Trainingsplanung für jede einzelne unserer fast 90 Gruppen erstellt.
Der Inzidenzwert lag am 12.10.20 in Kiel bei 3,6 und ist bis heute auf 26,7 gestiegen. Wenn diese Steigerungsrate anhält, würde die Marke von 50 Fällen in der ersten Novemberwoche erreicht werden.
+++ Sonnabend, 3. Oktober 2020 +++
Unsere Landesregierung hat zum 5. Oktober eine neue Ersatzverkündung zur Landesverordnung veröffentlicht. Der gesetzliche Charakter der Landesverordnung besteht uneingeschränkt fort. Zur allegemeinen Erleichterung gibt es keine Neuanweisungen zum Thema Sport. Wir haben daher auch keine Veränderungen an unserem Hygienekonzept vorgenommen. Habt schöne Herbstferien, falls Ihr nicht in den Genuss von Ferienangeboten kommt.
+++ Sonnabend, 19. September 2020 +++
Zur Monatsmitte wurden weitere Änderungen vom Land eingearbeitet, die uns veranlassten unsere Konzepte noch einmal anzupassen und zu vervollständigen. Die Konzepte stehen oben aktuell als pdf – Download zur Verfügung.
+++ Donnerstag, 3. September 2020 +++
Eine neue Landesverordnung regelt den Sportbetrieb bis einschließlich zum 4. Oktober 2020 und ist Grundlage für unser Hygienekonzept.
Erstbesucher unseres Tanzsportzentrums finden am Eingang Kontaktzettel / Einverständniserklärungen, die einmalig ausgefüllt werden müssen. Die Zettel bitte bei den Trainern abgeben. Desinfizierte Kugelschreiber stehen bereit. Bitte nach Nutzung behalten.
Der Barbetrieb ist wieder zur Selbstbedienung geöffnet. Bargeldlose Zahlung bleibt bevorzugt.
– Öffnung der Umkleide 1 am Saal 1 mit Personenzahlbeschränkung. Die Umkleiden 2 und 3 werden erweitert geöffnet. Die Umkleide 4 ist bereits normal geöffnet.
– Jedes minderjährige Kind darf ab sofort wieder von einem wartenden Elternteil in unseren Räumen begleitet werden. Wartende Eltern sollen sich sitzend im Randbereich der Säle aufhalten. Eltern untereinander müssen 1,50 m Abstand halten.
– Die Leistungssportgruppen (Turniergruppen um Kai Eggers, Latin Youth – Gruppen von Roman Kim) dürfen wieder ohne Abstand trainieren. Die Trainer der Leistungsgruppen dürfen die Paare nach eigenem Ermessen mit Einverständnis der Paare wieder berühren.
– Formationen (Hip Hop und Showdance) mit einer Wettbewerbsvorbereitung 2021 dürfen wieder vollumfänglich normal mit Kontakt und ohne Abstand trainieren.
– Anwesenheitslisten müssen genau gepflegt werden..
Allgemeine Info: Wir haben ein Warnsystem etabliert, welches Verdachtsfälle erfasst und einstuft. Bitte informiert uns ggf. über Verdachtsfälle. Alles funktioniert seit über drei Monaten absolut reibungsfrei. Wir haben null Neuinfektionen, sondern lediglich Fehlalarme. Alle Infektionsfälle in unserem Verein sind bereits vor dem Lockdown zwischen dem 15. Februar und dem 10. März eingetreten. Wir gehen deshalb davon aus, dass unsere Maßnahmen unabhängig von persönlichen Meinungen in jedem Fall erfolgreich waren. Das soll so bleiben.
Wir haben nun über Monate sehr umfangreiche Kenntnisse und Daten gesammelt und wurden zu Covid – Profis. Es gibt keinen Grund für Panik oder Angst, aber es gibt viele Gründe mit unseren Maßnahmen mit Eurer Hilfe fortzufahren, denn sie sind einfache Mittel mit maximalen Erfolg.
+++ Donnerstag, 20. August 2020 +++
In Anlehnung an den erfolgreichen Protest der Ballsportverbände gegenüber der Landesregierung und der damit verbundenen Lockerung für Mannschaftssportarten ist es auch Tanzsportformationen, die in Vorbereitung einer Wettkampfsaison 2021 sind, wieder möglich normales Training unabhängig der Personenzahl ohne Abstand durchzuführen. Die Anwesenheit muss durch die Trainer jedoch präzise protokolliert werden. Die nächste Landesverordnung mit Berücksichtigung der aktuellen Lage wird zum 30. August erwartet.
+++ Samstag, 1. August 2020 +++
Abweichend vom aktuellen Hygienekonzept gilt ab Sonntag, den 9. August zum Ferienende für einen Zeitraum von zunächst zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Eingangsbereich, im Wartebereich und beim Bewegen durch die Gänge zwischen den Sälen. Beim Tanzen selbst besteht keine Maskenpflicht. Die Maßnahme soll einen Schutzpuffer bewirken, der uns alle vor möglichen Infektionsgefahren durch die zu erwartenden Reiserückkehrer und durch die Nichteinhaltung von Abstandsgeboten auf Partyveranstaltungen und Demonstrationen verursacht wird schützt.
+++ Dienstag, 21. Juli 2020 +++
Abgeleitet aus der aktuellen Landesverordnung haben wir gemäß unserer Aushangpflicht unseren Auszug für Tänzerinnen und Tänzer aus unserem Gesamthygienekonzept zum sechsten Mal aktualisiert. Für die Kurzfassungen lest bitte die beiden letzten Eintragungen vom 29.06. und vom 19.06.20.
Hygienekonzept Mitglieder-Sommer
+++ Montag, 29. Juni 2020 +++
Zum heutigen Montag wurde die Landesverordnung erneut geändert. Die neue Fassung enthält keine wesentlichen Änderungen für den Sport und ist gültig bis zum 09.08.2020. Es gelten daher für Mitglieder und für neue Besucher die Regeln vom 19. Juni mit drei Abweichungen: Die Pflicht zum Tragen eines Mundnasenschutzes im Eingangsbereich beim Händewaschen ist ab heute freiwillig, aber keine Pflicht. Die Umkleiden 2, 3 + 4 werden im Verlauf der Woche wieder geöffnet. Dafür ist aber das jeweilige Schild zur Höchstzahl der Personen zu beachten, die gleichzeitig in den Umkleiden sein dürfen! Die Anwesenheitsprotokolle werden wieder von den Trainerinnen und Trainern selbst geführt.
+++ Freitag, 19. Juni 2020 +++
Bis zum 28. Juni sind folgende Regeln gem. der Landesverordnung zu beachten:
- Direkt beim Eingang ist im Check In ein Mundnasenschutz zu tragen. Danach nicht mehr!
- Beim ersten Besuch nach dem Lockdown checken wir einmal kurz Deine Kontaktdaten
- Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten
- Erscheine bis auf den Schuhwechsel tanzfertig angezogen
- Nach Deiner Ankunft ist das Waschen der Hände Deine Pflicht
- Beachte die Hust- und Niesetikette und verzichte auf Händeschütteln, Küßchen und Umarmungen
- Bleibe bitte zu Hause, wenn Du Dich krank fühlst
- Plane für die Prime Times am Abend ein paar Minuten für den Check In ein
- Bist Du neu bei uns, hinterlasse eine Telefonnummer für den Fall der Fälle. Desinfizierte Kugelschreiber bekommst Du geschenkt.
Unsere Trainerinnen und Trainer desinfizieren nach jeder Stunde alle Flächen und Griffe. Alle Säle werden permanent belüftet. Aerosole werden mit Trockendesinfektion beseitigt.
+++ Sonntag, 7. Juni 2020 +++
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am Freitag eine neue Landesverordnung zur Bekämpfung der Covid 19 – Erkrankung verkündet, welche ab Montag, den 8. Juni gültig ist. Diese neue Landesverordnung bietet uns die Möglichkeit zu weiteren Lockerungen und ist das Ergebnis aus dem positiven Verlauf der kaum noch vorhandenen Neuinfektionen:
– Nichtmitglieder oder Neumitglieder dürfen bei uns wieder mit kostenfreien und unverbindlichen Probewochen beginnen
– Der Check In wird vereinfacht: Die kurze Befragung zum Gesundheitszustand fällt weg, wie auch das Messen der Stirntemperatur
– Die Säle dürfen wieder mit mehr Personen belegt werden
– Der Barbetrieb darf wieder eröffnet werden, allerdings zurzeit noch keine Selbstbedienung
– Fahrgemeinschaften dürfen wieder gebildet werden
– Theoretisch dürften auch Umkleiden wieder geöffnet werden, aber mit einer zu kontrollierenden Maximalbelegung. Da das logistisch und ethisch nicht machbar ist, verzichten wir darauf noch eine Weile.
Was bleibt von den Einschränkungen noch bestehen und muss akzeptiert werden?
Wir müssen weiterhin einen Check In führen, um zu protokollieren, wer im Tanzsportzentrum ist. Das passiert übrigens auch ohne Corona. Da machen das die Trainer. Jetzt passiert es am Eingang. Während des kurzen Check In Vorgangs ist wie im Supermarkt ein Mundnasenschutz zu tragen, danach nicht mehr. Kostenfreie Vorräte sind groß. Eure Kontaktdaten müssen weiterhin gut gepflegt werden, soweit das nicht schon in den letzten Wochen passiert ist. Jeder muss sich weiterhin nach der Ankunft gründlich die Hände waschen oder desinfizieren. Wir kontrollieren weiterhin die maximalen Kapazitätsgrenzen der Säle und treffen kurzfristig Verlegungsentscheidungen.
Ein paar aktuelle pdf für Euch zum lesen bei Interesse:
Auszug zum Sport aus der neuen Landesverordnung
Überarbeitetes Hygienekonzept für Mitglieder ab dem 8. Juni
TIK Hygienegesamtkonzept-Überarbeitet-Version 5 für Juni
+++ Pfingstmontag, 1. Juni 2020 +++
In der vergangenen Woche haben wir normalen Tanzbetrieb für alle Gruppen mit den erforderlichen Einschränkungen durchgeführt, welche die aktuelle Landesverordnung uns abverlangt. Das hat in über 95 % aller Trainingsangebote gut funktioniert. Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren Mitgliedern, die mit großer Selbstverständlichkeit die überschaubaren Unannehmlichkeiten ertragen. Bis zum 7. Juni sind keine weiteren Lockerungen von unseren Maßnahmen zu erwarten.
Akzeptiert werden muss zurzeit, dass alle Besucher des Tanzsportzentrums am Eingang namentlich registiert werden. Dabei wird auch beim ersten Besuch nach dem Lockdown der aktuelle Stand der Kontaktdaten abgeglichen. Weiterhin wird eine Einverständniserklärung beim Erstbesuch entgegen genommen. Danach findet ein kurzer Check der Stirntemperatur statt. Und danach ist es erforderlich, dass sich die Hände sehr gründlich gewaschen werden. Wer möchte darf sich die Hände auch noch desinfizieren. Nur innerhalb dieses Check In besteht eine Maskenpflicht. Es wird empfohlen, dass sich jeder vor dem ersten Besuch mit den Hygieneregeln für Mitglieder vertraut macht.
Kinder brauchen keine Angst haben: Dr. Bob sieht zwar ein wenig gruselig aus unter seinem Schutzanzug, aber ist eigentlich total nett. Am Donnerstag wurde es erstmals am frühen Abend etwas eng, weil zu 19 Uhr drei Gruppen gleichzeitig ankamen, die zum ersten Mal wieder am Start waren. Das brauchte dann ein wenig Zeit. Das war aber auch unsere einzige größere Schlange der Woche.
Am Freitag kam es beim Discofox erstmals zu dem Problem, dass der große Saal 4, in welchem gegenwärtig maximal 26 Personen sein dürfen, nicht ausreichte. Auch dies lies sich sehr kameradschaftlich lösen. Die Doppeltänzer sind gegangen. Über die Einbahnstraße in den Sälen konnte problemlos nachgerückt werden.
An mehreren Tagen kam es leider zu Kontaktverstößen oder zur Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50 m. Wir betonen hier deshalb noch einmal, dass die Einhaltung der Regeln wichtig ist. Wenn auch in der Zukunft nichts passiert, dürfen wir uns gern noch monatelang darüber streiten, ob das alles notwendig war. Geht aber etwas schief, und die Beispiele in der Presse sind bereits präsent, wird jeder fragen, warum haben die Tänzer sich nicht dran gehalten? Wir bitten deshalb alle, sich an die Regeln zu halten!
+++ Freitag, 22. Mai 2020 +++
Liebe Mitglieder und Besucher!
Wir tanzen wieder!
Die aktuelleste Landesverordnung zur Bekämpfung der Covid 19 Pandemie erlaubt uns mit dem Tanzsport wieder zu beginnen. Dies kann nur unter sehr erheblichen Hygieneregeln stattfinden und die Vorbereitung brauchen Zeit und müssen sehr wohl organisiert sein.
Testlauf gut überstanden! Ab Sonntag beginnt der normale Trainingsbetrieb für alle Gruppen! Tanzkreise werden am kommenden Sonntag erstmals tanzen und sind gebeten Rückmeldung über ihr Erscheinen zu geben. Bitte infomiert Euch in den Anlagen der Email, die am 17. Mai alle Mitglieder bekommen haben, die ihre Emailadresse angegeben haben und auch aktuell gepflegt haben.
Bitte beachtet ebenfalls die grundsätzlichen Regeln, die Ihr heute ebenfalls erhalten habt. Die Freiheit für Gruppenwechsel ist zurzeit nicht gegeben. Ihr könnt aktuell nur die Gruppen nutzen, in den Ihr auch angemeldet seid. Jeder Wechsel muss vor dem ersten Besuch bei uns angemeldet werden. Herren mit mehreren Damen aus unterschiedlichen Haushalten müssen sich für die nächsten Wochen auf eine Dame festlegen. Kommt bitte regelmäßig oder sagt ggf. ab. Es ist viel Aufwand, den richtigen Saal für die richtigen Menschenmengen zusammen zu stellen. Wenn das dann nicht genutzt wird, leiden andere Gruppen oder es bleiben Plätze leer, die andere eigentlich gern hätten. Wir werden mehr mit Euch kommunizieren müssen, denn in manchen Gruppen müssen einige zu Hause bleiben oder die Gruppen müssen auch geteilt werden.
Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sind nach wie vor uneingeschränkt bis zum 5. Juni für ganz Deutschland gültig. Wir haben noch keine Freiheit, sondern profitieren unter Umständen von Ausnahmen. Wir hoffen, dass bald auch ein normaler Betrieb möglich ist.
Corona Trainingsplanung für die Zeit vom 18.05.20 bis zum 30.05.20
Hygieneregeln der Mitglieder gem. behördlicher Anordnung
Einverständniserklärung-Mitglieder zur Beschleunigung des ersten Check In
Ersatzverkündung der Landesverordnung ab dem 18.05.20 – Auszug zum Sport
Fachverbandsempfehlung TSH – Zu erfüllen gem. § 11 Nr. 7 der Ersatzverkündung
Bitte informiert Euch gern regelmäßig über unsere aktuellen Planungen!
Nutzt ggf. auch die kostenfreie Tanzen-in-Kiel App, die Ihr sowohl für Android als auch für Apple – Mobiltelefone in den jeweiligen Appstores finden könnt!
Informationen erhaltet Ihr auch über unsere Facebook – Seite und bei Instagram tanzen_in_kiel. Jene, die aus persönlichen Gründen diese Medien nicht nutzen, sei unsere App hier noch einmal wärmstens empfohlen, denn für Euch ist sie gemacht, da Ihr keine persönlichen Anmeldeinfromationen preisgeben müsst und trotzdem vollumfängliche die gleichen Informationen bekommt.
+++ Donnerstag, 21. Mai 2020 +++
Testlauf über drei Tage bestens überstanden: Unser Check In vor dem Tanzen hat den Testlauf von Montag bis Mittwoch sehr gut gemeistert. Hier vorallem Dank an unsere verständnisvollen Mitglieder, die durch ihre Mitarbeit einen reibungslosen Ablauf unterstützt haben. Überfüllungen gab es zu keiner Minute. Es kamen allerdings auch selten mehr als 50 % der Mitglieder, die hätten kommen können. Im Yoga kam sogar nur eine einzige Teilnehmerin, was die Trainerin Beate ein wenig traurig stimmte. Die fertig ausgefüllte Einverständniserklärung bringt natürlich eine ganze Minute Zeitgewinn bei jedem Check In. Ab Sonntag wird es nun natürlich interessanter, da ab Sonntag alle Angebote wieder an den Start gehen. Das wird natürlich die größere Herausforderung. Das Team ist aber inzwischen eingespielt. Gehen wir es an…
Probleme bereiten uns einige Tanzkreise, die eigentlich zu viele Teilnehmer haben könnten und leider auch die fehlenden Kontaktmöglichkeiten zur vorherigen Absprache. Besonders im Kinder- und Jugendbereich haben sich hier natürlich bestehende WhatsApp oder Telegram – Gruppen als richtige Lösung gezeigt.
Das A und O des Wiedereinstiegs und der Zerstörung der empfindlichen Struktur des SARS Cov2 – Virus ist vernünftiges Händewaschen oder Desinfizieren. Beide Maßnahmen müssen mit der gleichen Gründlichkeit erfolgen, die uns Lea Pape im nachfolgenden Video ausführlich demonstriert. Der Geübte schafft das in 20 bis 30 Sekunden, dem Mindestmaß!
+++ Sonntag, 10. Mai 2020 +++
Nutzt gern YouTube – Trainingsvideos, die Ihr HIER passwortgeschützt abrufbar sind!
+++ Freitag, 8. Mai 2020 +++
ES GEHT WIEDER LOS!
Ganz langsam zunächst, denn Sicherheit geht vor! In der kommenden Woche werden einige kontaktfreie Tanzsportarten mit einem Training draußen an der frischen Luft beginnen. Das sind aktuell Linedance, einige Hip Hop – Gruppen, Reggeaton Fusion, Senioren-Stepptanz, Taiji Quan, Yoga und Orientalischer Tanz. In dieser Woche unterliegt unser Hygienekonzept auch einem Testlauf.
HYGIENEKONZEPT FÜR TANZEN IN KIEL
In der Woche ab dem 18. Mai ist es zu erwarten, dass wir das Tanzsportzentrum auch wieder mit Auflagen betreten dürfen, soweit die Anzahl der Neuinfektionen in Kiel und im Umland nicht wieder steigt. Der Neustart wird über mehrere vermutlich 14tägige Phasen für unterschiedliche Tanzsportarten durchgeführt. Sehr, sehr behutsam mit ganz viel Umsicht und Flexibilität. Das aktuelle Hygienekonzept stellen wir hier jetzt online. Es ist die vierte Version (erstmals öffentlich) und wird weiterhin angepasst.
Outdoor – Training in der Woche vom 11. bis zum 17. Mai (bei gutem Wetter):
Keine Möglichkeit für Probetraining – Nur für Mitglieder!
Montag | 11. Mai 2020 | Hip Hop mit Edita Schilde (via Zoom bei miesem Wetter) | WeUnlimited | 17:30 – 20:00 |
Taiji Quan mit Katja Leischke | 19:00 – 20:00 | |||
Dienstag | 12. Mai 2020 | Hip Hop mit Lea Schröder | HH10 hellblau | 16:30 – 17:30 |
Linedance mit Sandra Gloe | 18:00 – 19:00 | |||
Verlegt nach Zoom, weil es zu kalt ist! | Orientalischer Tanz mit Ulrike Begemann – Verlegt nach Zoom | OT1 | 19:00 – 20:15 | |
Orientalischer Tanz mit Ulrike Begemann – Verlegt nach Zoom | OT2 | 20:15 – 21:30 | ||
Mittwoch | 13. Mai 2020 | Hatha Yoga mit Beate Tyburci | 17:30 – 18:45 | |
Hip Hop mit Sophie Gripp | HH9 hellblau | 17:30 – 18:30 | ||
Donnerstag | 14. Mai 2020 | Stepptanz mit Aleksandra Lilienthal | Kieler Tapper 1 + 2 | 10:30 – 11:30 |
Reggeaton Fusion mit Melanie Moscoso Huaraca | 19:00 – 20:00 | |||
Freitag | 15. Mai 2020 | Hip Hop mit Edita Schilde | WeUnlimited | 17:30 – 20:00 |
Samstag | 16. Mai 2020 | K-Pop | Diversity | 12:00 – 14:00 |
ZOOM – Training aktuell:
Montag, 11. Mai 2020 – Hip Hop WeUnlimited – Startzeit 17:30 Uhr (bei schlechtem Wetter)
Montag, 11. Mai 2020 – Hip Hop HH3 / HH7 mit Lea Schröder – Startzeit: 16:30 Uhr, Einlass ab 16:00 Uhr
Montag, 11. Mai 2020 – WeUnplugged mit Janina Augustin – Startzeit: 17:00 Uhr, Einlass ab 16:30 Uhr
Montag, 11. Mai 2020 – Modern Jazz in zwei Gruppen mit Viola Crocetti-Gottschall – Startzeit: 18:45 Uhr, Einlass ab 18:30 Uhr
Dienstag, 12. Mai 2020 – KidsDance – Anfängergruppen mit Alina Mokhtari – Startzeit: 16:45 Uhr, Einlass: ab 16:00 Uhr (Gastkinder willkommen!)
Dienstag, 12. Mai 2020 – Orientalischer Tanz mit Ulrike Begemann – Startzeit und Einlass: 19:00 + 20:15 Uhr
Mittwoch, 13. Mai 2020 – Hip Hop HH3 / HH7 mit Lea Schröder – Startzeit: 16:30 Uhr, Einlass ab 16:00 Uhr
Donnerstag, 14. Mai 2020 – KidsDance – Fortgeschrittene mit Alina und Nadine – Startzeit: 16:45 Uhr, Einlass: ab 16:00 Uhr (Gastkinder willkommen!)
+++ Sonntag, 3. Mai 2020 +++
Am heutigen Sonntag haben wir mit einem dritten Infobrief erneut über den aktuellen Stand informiert. Themen: Sportbetrieb, Videos, Beiträge. Für alle, die nach wie vor unseren Infobrief nicht erhalten, weil wir über keine Emailadresse verfügen oder weil deren Emailadresse Fehler enthält, veröffentlichen wir erneut den Infobrief nachfolgend als pdf.
Wer einen Zugang zum internen Mitgliederbereich mit Trainingsvideos möchte: Bitte nutzt bevorzugt das Kontaktformular. Ihr erhaltet dann das Passwort.
Es gilt weiterhin: Wer Einkaufshilfe braucht oder eine sonstige Unterstützung in jeder Lebenslage (z.B. Einsamkeit) meldet sich einfach auf irgendeinem Weg bei uns. Wir kümmern uns gern!
Der Kinder- und Jugendschutz hat sein Aufgabengebiet erweitert und steht allen Altersgruppen zur Verfügung auch bei innerfamiliären Problemen:
Email an: kinder-jugendschutz@tanzen-in-kiel.de
+++ Donnerstag, 30. April 2020 +++
Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben heute erneut ein paar sehr wenige Lockerungen beschlossen. Lockerungen im Sportbetrieb aller deutschen Vereine werden erst am 6. Mai erstmals überhaupt von der Politik auf die Tagesordnung gesetzt. Es ist dann zu erwarten, dass zunächst Outdoor – Sportarten mit bestimmten Auflagen mit dem Training beginnen können. Da alle Tanzsportarten Indoor – Sportarten sind, erwarten wir realistisch betrachtet frühestens in der zweiten Maihälfte erste Informationen, die sich überhaupt mit unseren Tanzsport befassen. Tanzsport in jeder Form gehört zusätzlich die den Kontaktsportarten, von denen möglicherweise Gefahren ausgehen und für die dann auch besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sind. Da uns das bewusst ist, haben wir bereits vor einigen Wochen begonnen ein entsprechendes Hygienekonzept zu erarbeiten und zu perfektionieren. Wir konnten dafür aus unseren Reihen Dr. Frauke Pape gewinnen. Dieses Konzept wird in den nächsten Tagen hier auch veröffentlicht. Gleichzeitig finden im Tanzsportzentrum Umbaumaßnahmen statt, die den größtmöglichen Infektionsschutz gewährleisten sollen.
Wir vertreten durchaus eine gesamtgesellschaftliche Meinung und engagieren uns regional und bundesweit, da nicht alle politischen Entscheidungen unbedingt fachgerecht auf uns zutreffen. So können wir beispielsweise durch unsere Vorbereitungen eine weit höhere Infektionssicherheit anbieten als viele andere Bereiche. Und selbst die Nachverfolgung einer Infektionskette ist bis zur Perfektion vorbereitet. Leider ist auch für unsere Leistungssportler weiterhin kein Freitraining möglich, obwohl selbst verheiratete Paare sich völlig allein im Tanzsportzentrum aufhalten würden. Auch wenn wir uns voll hinter alle erforderlichen Sicherheitmaßnahmen stellen und alle Maßnahmen als notwendig ansehen und uns umsichtig miteinbringen und seit Wochen unser Möglichstes tun, um der künftigen Verantwortung gerecht zu werden, sehen wir gerade in diesem Detail der Beschränkungen ein großes Handicap für die sportliche Zukunft unseres geliebten Tanzsports.
+++ Dienstag, 21. April 2020 +++
Ein Unglück kommt selten allein: Heute Vormittag ist im Saal 4 unter der Decke eine Wasserleitung geplatz und hat einen großen Teil des Parketts und den Boden im Barbereich zerstört. Das Problem wurde erläutert: Die Leitung ist über 50 Jahre alt, war im letzten halben Jahr schon mehrfach undicht und hat durch den coronabedingte völligen Stillstand des Wassers sich jetzt die schwächste Stelle gesucht zum Druckablass. Die war leider im Saal 4. Glück im Unglück! Unsere Tänzerin Andrea Rausch war vormittags am Tanzsportzentrum, weil sie wegen einer Autoreparatur Wartezeit verbringen musste und hat den Schaden durchs Fenster entdeckt. Wir waren schnell vor Ort und konnten Schlimmeres verhindern. Danke an die Freiwillige Feuerwehr Suchsdorf für die Unterstützung bei der Wasserbeseitigung.
Wenn alles gut geht mit den nun betroffenen Versicherungen von uns und vom Vermieter, können die Reparaturen schnell beginnen, damit bald wieder alles perfekt ist. Unser Sportbodenparkettleger aus Nordrhein-Westfalen hätte Zeit.
+++ Samstag, 18. April 2020 +++
Wir haben heute einen neuen Infobrief per Email an unsere Mitglieder zum Thema Verlängerung der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen verschickt. Über 90 % unserer Mitglieder sind also informiert. Diejenigen, die bei uns keine Emailadresse angegeben haben, können jederzeit über das Kontaktformular um Aufnahme in den Verteiler bitten.
Darüberhinaus veröffentlichen wir ausnahmsweise heute hier auch die Email als pdf.
+++ Mittwoch, 15. April 2020 +++
Wir erwarten mit Spannung den Ausgang der heutigen Beratungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder. Es wird erwartet, dass aus den heutigen Beratungen spätestens Freitag eine neue Allgemeinverfügung für das Land Schleswig-Holstein entsteht, die dann von unserem Vorstand tanzsportspezifisch interpretiert werden muss. Wir werden Euch an dieser Stelle dann darüber informieren.
+++ Dienstag, 7. April 2020 +++
Die Trainerinnen und Trainer waren eine Woche zurvor dazu aufgerufen, kleine Grußbotschaften, Kurztrainingstipps oder sonstiges Humorvolles per Video aufzuzeichnen und uns zur Verfügung zu stellen. Ab heute gehen die ersten Videos online. Die Veröffentlichungerfolgt auf unserer Facebook – Seite und bei Instagram Tanzen_in_Kiel
Wer diese Medien nicht mag oder nicht nutzt, kann die Inhalte auf unserer eigenen App Tanzen in Kiel einsehen.
+++ Freitag, 3. April 2020 +++
Erstmals nehmen Mitglieder von Tanzen in Kiel e.V. aus dem Bereich der Senioren und dem Rollstuhltanz die über die Verwaltung organisierte Einkaufshilfe in Anspruch. Das Angebot zur Hilfe bestand bereits seit dem 18. März, also bevor alle anderen daraus einen großen Hype gemacht haben.
Hier nochmal die Aufrufe:
Wer Hilfe braucht meldet sich per Email bei der Verwaltung! Wer erkrankt ist und in Quarantäne ist, muss sich nicht schämen. Wir helfen! Mindestens 10 Mitglieder sind erkrankt und haben uns das auch mitgeteilt. Ein seit seit dem Jahreswechsel ehemaliges Mitglied ist leider verstorben.
Wer Hilfe anbieten möchte, meldet sich ebenfalls bei der Verwaltung! Einige Stadtteile sind unterversorgt.
Email: Verwaltung
+++ Donnerstag, 2. April 2020 +++
Der Landessportverband Schleswig-Holstein verkündet, dass die Landesregierung auch ein Hilfsprogramm für notleidende Vereine auf den Weg gebracht. Tanzen in Kiel e.V. kann hier zunächst keine Anträge stellen, da wir (noch) nicht notleidend sind. Es ist trotzdem gut zu wissen, da auch wir notleidend werden könnten. Und es ist auch gut zu wissen, dass den Vereinen, die schon notleidend sind, nun auch geholfen wird. Fairness first! Und hoffentlich schaffen wir es ohne Hilfe…
+++ Montag, 30. März 2020 +++
Offiziell beginnen heute die Osterferien. Nur merkt das niemand. Zumindest ist das Wetter schön. Die Ferien wären am Samstag, den 18. April beendet. Unsere Regierung beteiligt sich nicht an Diskussionen um das Wiederhochfahren des öffentlichen Lebens. Tanzen in Kiel e.V. betrachtet das als ungünstig, da zu erwarten ist, dass ein Wiederhochfahren nicht alle Bereiche des Tanzsportes gleichzeitig betrifft, sondern gegliedert sein wird. Außerdem werden weitere Auflagen erwartet, wie Training durchgeführt wird oder wie das Tanzsportzentrum künftig eingerichtet ist. Hier werden möglicherweise sehr langfristige Änderungen erwartet. Tanzen in Kiel e.V. erwartet nun mit Spannung die Nachrichten nach den Osterfeiertagen und beginnt damit, eine eigenes Sicherheitskonzept zu erstellen, da wir erwarten, dass sowas künftig notwendig sein wird.
Der geschäftsführende Vorstand bestehend aus dem 2. Vorsitzenden Dieter Ahrens und dem Schatzmeister Dirk Lucht betraut Jörg Westphal kommissarisch mit der Außerordentlichen Geschäftsführung und erteilt ihm im Bezug auf alle Vereinsentscheidungen, die mit der Covid 19 – Pandemie zusammenhängen, die volle Entscheidungsautorität und Weisungspflicht. Diese sehr weitreichenden Kompetenzen sollen so lange gültig bleiben bis eine außerordentliche Mitgliederversammlung wieder einen ersten Vorsitzenden wählen kann oder bis die WHO die Pandemie für beendet erklärt.
+++ Donnerstag, 26. März 2020 +++
Tanzen in Kiel e.V. bestätigt die Bitte des Deutschen Roten Kreuzes – Blutspendedienst – einen bereits in Kronshagen geplanten Blutspendetermin am 14. April in unseren Räumen durchzuführen, welche wegen ihrer Größe die gerade jetzt wichtige Blutspende in Corona – Zeiten erst möglich machen wird. Die Mitglieder von Tanzen in Kiel e.V. sollen sich daran auch gern beteiligen und ebenfalls zur Blutspende aufgerufen werden. Link zu mehr Infos dazu…
+++ Montag, 23. März 2020 +++
Unter Federführung des Sportverbandes Kiel und des größten Kieler Sportvereins KMTV schließt sich Tanzen in Kiel e.V. gemeinsam mit über 20 weiteren Kieler Sportvereinen einem gemeinschaftlichen Appell an, der die Mitglieder in der Vereinen dazu auffordert, nun nicht voreilig zu kündigen, weil kein Sportbetrieb angeboten wird. Daraus entsteht die Gefahr, dass nach der Pandemie das Angebot in Kiel geschrumpft ist, was der Stadt nicht gut tut. Die Kündigungswelle hat zu unserem großen Bedauern auch uns binnen einer Woche erreicht.
Gleichzeitig sind die Vereine dazu aufgefordert dem Appell ein persönliches Statement hinzu zufügen, welcher mehr Rückschluss auf die eigene Vereinssituation zulässt.
+++ Freitag, 20. März 2020 +++
Die Verwaltung von Tanzen in Kiel e.V. schließt nun auch das Büro und verlagert die Arbeit von Jörg Westphal ins Homeoffice, welches inzwischen per VPN gut angebunden ist. Die Reinigungskräfte nutzten die Woche zur Desinfektion und sind ab sofort bezahlt unbefristet beurlaubt. Die Schließanlage wurde so umprogrammiert, dass nur noch 5 Personen Zugang zum Tanzsportzentrum haben. Alle Heizungen wurden abgeschaltet. Die Stille ist ganz komisch in unserem Tanzsportzentrum…
+++ Mittwoch, 18. März 2020 +++
Tanzen in Kiel e.V. korrigiert in einer Mitgliederinformation die Aussage, dass nach dem Ferienende am 18. April der Trainingsbetrieb wieder beginnt. Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich den 19. April. Für Montag, den 20. April ist reguläres Training wieder geplant. Der Vorstand bereitet sich jedoch auch darauf vor, dass eine neue Allgemeinverfügung die Beschränkungen auch über den Zeitraum hinaus verlängern könnte. Dies soll nach den Osterfeiertagen genau beobachtet werden. Für den Fall einer längeren Schließung bis in den Mai soll nach Möglichkeit den Mtgliedern nur noch der Hauptbeitrag eingezogen werden. Auf den Zusatzbeitrag, von welchem in erster Linie die Trainer bezahlt werden, soll dann ggf. verzichtet werden. Dies soll die Mitglieder entlasten, da sich für viele eine Zeit anbahnt, in der sehr viele in finanziell schwierige Zeiten geraten.
Die für den 18. April geplante West Coast Swing – Party und der Tango Argentino – Workshop werden abgesagt.
Der Infobrief führt zu weit über 150 positiven Rücknachrichten unserer Mitglieder, die sich intensiv für den Verein einsetzen, sowie zu ersten Spenden an den Förderverein Pro Tanz Kiel e.V., der dazu aufgefordert wird, sich um die finanziellen Belange der hart betroffenen Trainer zu kümmern.
+++ Dienstag, 17. März 2020 +++
Es gibt Unklarheit darüber, ob Turnierpaare weiterhin allein ihr privates Training durchführen dürfen oder ob Turniertrainer u. U. sogar Einzelstunden geben dürfen. Tanzen in Kiel e.V. stellt eine Dringlichkeitsanfrage dazu an die Stadt Kiel und bekommt sehr zügig und sehr deutlich die Ansage, dass JEGLICHER Trainingsbetrieb sofort zu unterlassen ist.
+++ Montag, 16. März 2020 +++
Der geschäftsführende Vorstand beschließt, dass alle Trainerinnen und Trainer trotz des Trainingsverbotes bis zu den Osterferien weiter ihre normalen Einkünfte von unserem Verein beziehen sollen. Steuerrechtlich und rentenversicherungsrechtlich ist das eigentlich eine Grauzone, was daher nur einmalig so gehandhabt wird. Im Wiederholungsfall muss dafür eine andere Möglichkeit gefunden werden.
+++ Samstag, 14. März 2020 +++
Tanzen in Kiel e.V. verkündet am Nachmittag seinen Mitgliedern, dass der Trainingsbetrieb bis zum 18. April auf behördliche Anordnung eingestellt ist. Die behördliche Anordnung entspricht der zweiten Allgemeinverfügung der Stadt Kiel, die im Wortlaut der des Landes Schleswig-Holstein entspricht.
Allgemeinverfügung_Landeshauptstadt Kiel_14.3.20
Text auf unserer Homepage:
Der gesamte Trainingsbetrieb wird ab sofort bis einschließlich 19. April 2020 auf Grund der Corona – Pandemie eingestellt!
Wir hatten noch bis zuletzt gehofft, dass es zumindest noch in der kommenden Woche möglich sei, insbesondere Kindergruppen im Rahmen einer sozialen Betreuungsfunktion flexibel und nach Einzelkriterien durchführen zu können. Seniorengruppen wurden bereits gestern eingestellt. Gestern galt beim Eintritt eine Eingangs – Kanalisierung des Publikumsstroms mit Zwangdesinfektion. Heute ist die Welt wieder eine andere.
Wir sind sehr traurig, dass es soweit kommen musste, aber es ist jetzt das oberste gesellschaftliche Gebot, dass wir alle an einem Strick ziehen, in dem wir zum Schutze aller schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft diese Pandemie so weit strecken, damit unser Gesundheitssystem nicht unter einer Überlast zusammen bricht.
Wir wünschen allen Lesern dieser Nachricht die Kraft und die Besonnenheit so gut wie möglich mit dieser heftigsten Naturkatastrophe umgehen zu können. Bitte bewart Euch ein Lächeln und die Bereitschaft jedem Mitmenschen zu helfen. Und behaltet Eure Hoffnung, denn es geht auch wieder vorbei…
+++ Freitag, 13. März 2020 um 18:00 Uhr +++
Die Stadt Kiel teilt Tanzen in Kiel e.V. mit, dass der gesamte Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung wegen einer Allgemeinverfügung des Landes einzustellen ist. Kurz zuvor wurde bereits in das laufende Training in der Form eingegriffen, dass Säle so getauscht wurden, dass jeweils die größten Gruppen in den größten Sälen trainieren. Wegen der fehlenden Kontaktmöglichkeit zu den Mitgliedern zur abendlichen Stunde wird der Trainingsbetrieb am Freitagabend noch zu Ende gebracht. Die Freitagabend – Tanzparty wird aber nicht durchgeführt und das für freitags übliche gesellschaftliche Zusammenkommen wird vermieden.
+++ Freitag, 13. März 2020 um 13:30 Uhr +++
Tanzen in Kiel e.V. teilt seinen Mitgliedern mit, dass es geplant sei, den Trainingsbetrieb bis zu den Osterferien aufrecht zu erhalten oder zumindest in Teilen aufrecht zu erhalten. Trainerinnen und Trainer entscheiden dabei über ihre Gruppen selbst. Viele Mitglieder hatten bereits angekündigt, in der nächsten Zeit nicht mehr zu kommen. Jene Mitglieder, die aber gern kommen möchten, werden konkrete Verhaltensmaßnahmen dringend empfohlen (Handdesinfektion, Hände waschen, Regeln für Husten und Niesen in die Armbeuge, Türgriffe und Sanitäreinrichtungen nicht mit den bloßen Händen berühren, Displays von Mobiltelefonen reinigen). Mitgliedern, die zuletzt in Risikogebieten gewesen sind, werden gebeten vom Besuch des Tanzsportzentrums abzusehen. Als Risikogebiete gelten zunächst Italien, Tirol in Österreich, Nordrhein-Westfalen, China, Iran, Südkorea, Elsaß-Lothringen in Frankreich sowie generell alle Flughäfen und vorbeugend die USA und Rußland als verharmlosende Staaten. Der Infobrief musste dabei von morgens bis mittags mehrfach überarbeitet werden, da sich die gesamtstaatliche Situation im Stundentakt ändert.
Eltern aus Kindergruppen bringen ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass zumindest der Trainingsbetrieb für Kinder aufrecht erhalten werden kann, da ihnen bereits klar ist, dass die Kindergärten in der kommenden Woche schließen werden, was die Situation für die Eltern sehr erschwert.
+++ Donnerstag, 12. März 2020 +++
Die Stadt Kiel und das Gehörlosenzentrum in Kiel – Hassee teilen uns mit, dass der Trainingsbetrieb unserer externen KidsDance – Gruppen ab sofort bis auf weiteres dort nicht mehr möglich ist, da sie ihre Räumlichkeiten sperren.
Unsere Trainerinnen im Hip Hop und Modern Jazz sowie in einigen Seniorengruppen kündigen an, dass sie ab Freitag kein Training bis auf weiteres mehr anbieten werden.
Ab Nachmittag werden alle Gruppen dazu aufgefordert eine höfliche Distanz von allen anderen Mitgliedern einzuhalten. Begleitende Eltern von Kindern in Kindergruppen dürfen die Trainingssäle nicht mehr betreten. Am späten Abend werden die Nebeneingänge komplett gesperrt und im Eingangsbereich des Haupteingangs wird der Zutritt so geregelt, dass eine Zwangsdesinfektion aller Neueintretenden in einer Desinfektionsschleuse erreicht wird. Im Tagesverlauf hat der Landessportverband angekündigt, dass die Einstellung des Sportbetriebes im ganzen Bundesland unmittelbar bevor steht.
+++ Mittwoch, 11. März 2020 +++
Der 5. Kiel Pokal wird wegen der Corona Pandemie abgesagt. Warnhinweise werden in allen Sälen aufgehängt.
+++ Dienstag, 10. März 2020 +++
Die Stadt Kiel sagt die für Freitag geplante Sportlerehrung ab.
+++ Sonntag, 8. März 2020 +++
Gemeinschaftlich wird organisiert, dass alle Oberflächen und Türgriffe fortlaufend mehrmals täglich desinfiziert werden.
+++ Freitag, 6. März 2020 +++
Der geschäftsführende Vorstand von Tanzen in Kiel e.V. erwartet, dass von einer regierende Behörde einschneidende Maßnahmen getroffen werden, die den Tanzbetrieb unmöglich machen. Erstmals wird darüber gesprochen, wie mit einer solchen Situation umgegangen wird. Gleichzeitig werden die nur schleppend verlaufenden Startmeldungen für den 5. Kiel Pokal in unmittelbaren Zusammenhang gesehen.
+++ Dienstag, 3. März 2020 +++
Die Trainerinnen und Trainer erhalten die explizite Anweisung, dass sie körperliche Nähe zu den Paaren zu deren Schutz ab sofort zu unterlassen haben.
Dem Vorstand werden erstmals zwei Fälle von Covid19 erkrankten Mitgliedern gemeldet.
+++ Donnerstag, 20. Februar 2020 +++
Tanzen in Kiel e.V. fordert die Trainerinnen und Trainer auf ab sofort auf jegliches Händeschütteln zu verzichten und Distanz zu den Paaren zu halten. Die Trainerinnen und Trainer sind angehalten, den Tanzkreisen den Sachverhalt zu erklären und auf humorvolle Begrüßungsalternativen hinzuweisen. Weiterhin sollen alle Mitglieder durch die Trainerinnen und Trainer auf die Möglichkeit zur Handdesinfektion in den Sälen 1, 4 und 6 hingewiesen werden. Leider nehmen nicht alle Trainerinnen und Trainer die Sache ernst genug.
+++ Mittwoch, 5. Februar 2020 +++
Tanzen in Kiel e.V. informiert die Trainerschaft darüber, dass der Verein der Meinung ist, dass uns der Virus in Kiel erreichen wird und den Trainingsbetrieb beeinflussen könnte. Allen Trainern wird empfohlen, die ohnehin bestehende Desinfektion zum Selbstschutz konsequent anzuwenden.
+++ Montag, 27. Januar 2020 +++
Die Presse berichtet erstmals über eine Infektion mit Covid 19 in Bayern.
+++ Donnerstag, 23. Januar +++
Mit der Abriegelung der Provinz Hubai in China und dem kurzfristigen Bau eines riesigen Notkrankenhauses in Wuhan gewinnt das Thema erstmals große mediale Aufmerksamkeit und erstmals wird von der Presse erwähnt, dass die Krankheit Covid 19 auch Deutschland erreichen wird.
+++ Freitag, 17. Januar 2020 +++
Die deutsche Presse berichtet erstmals über Corona in China in den Abendnachrichten. Die Abkürzung SARS-CoV2 steht für Schweres akutes respiratorisches Syndrom, welches die Krankheit Covid19 auslösen kann. Covid19 wird umgangssprachlich Corona genannt.
+++ Montag, 30. Dezember 2019 +++
Die Volksrepublik China informiert die Weltgesundheitsorganisation WHO über die Ausbreitung einer bis dahin nicht genauer bekannten Infektionskrankheit aus dem Familienstamm der Corona – Viren im Stadtgebiet der Metropole Wuhan in der Provinz Hubai seit ca. Mitte November. Die WHO ruft daraufhin die internationale Gesundheitsnotlage aus. Der neue Coronavirus bekommt den Namen SARS-CoV2 und die Krankheit wird als Covid 19 bezeichnet.