Kündigung der Mitgliedschaft

ALLGEMEINES

Link zur Lesefassung der Vereinssatzung


KÜNDIGEN – Beendigung der Mitgliedschaft

Zur Beendigung der Vereinsmitgliedschaft ist eine unterschriebene Kündigung rechtlich erforderlich. Eine Email reicht leider nicht aus!

Vordruck für die Kündigung einer erwachsenen Person

Vordruck für die Kündigungen eines zusammen lebenden Paares

Vordruck für die Kündigung eines Minderjährigen (oder zwei Minderjährige)

Vordruck für die Kündigung einer Familienmitgliedschaft

Hinweis: Kündigungen müssen handschriftlich unterschrieben werden und haben satzungsgemäße Fristen:

Zum 31. März kündigen = spätestester Eingang der Kündigung bei uns am 15. Februar

Zum 30. Juni kündigen = spätester Eingang der Kündigung bei uns am 15. Mai

Zum 30. September kündigen = spätester Eingang der Kündigung bei uns am 15. August

Zum 31. Dezember kündigen = spätester Eingang der Kündigung bei uns am 15. November

Kündigungen können per Post oder per Email als pdf bzw. jpg oder per Fax an 0431 / 888 666 21 verschickt werden.

Ein Versand per Einschreiben ist in der Regel nicht notwendig. Wenn aber der Absicherungswunsch besteht, sollte die Wahl eines günstigen Einwurf-Einschreibens der Deutschen Post gewählt werden. Bei normalen (teureren) Einschreiben oder bei “Einschreiben mit Rückschein” kann die ordnungsgemäße Zustellung nicht garantiert werden, da unser Büro nicht täglich geöffnet hat und somit eine fristgerechte Zustellung dadurch verpasst werden kann.

Da wir in einem Gewerbegebiet liegen, erhalten wir bei Abwesenheit in der Regel keine Benachrichtungskarten über den Zustellversuch eines Einschreibens von der Deutschen Post. Die Deutsche Post ist in Gewerbegebieten dazu nicht verpflichtet. Anders als große Unternehmen besuchen wir unser zuständiges Postamt eher selten. Einschreiben werden dort nur 7 Tage gelagert und dann an der Versender zurück geschickt. Ein herkömmliches Einschreiben errreicht uns deshalb meist nicht. Ein Einwurf – Einschreiben erreicht uns in jedem Fall.