Mitgliedschaft kündigen
Alle Hinweise und Vorlagen zur schriftlichen Beendigung der Mitgliedschaft.
Zur Beendigung der Vereinsmitgliedschaft ist eine unterschriebene Kündigung rechtlich erforderlich. Eine Email reicht leider nicht aus!
Link zur Lesefassung der Vereinssatzung
Kündigungsvordrucke
Bitte lade den passenden Vordruck herunter, unterschreibe ihn und schicke ihn uns zu:
- Vordruck für die Kündigung einer erwachsenen Person
- Vordruck für die Kündigungen eines zusammen lebenden Paares
- Vordruck für die Kündigung eines Minderjährigen (oder zwei Minderjährige)
- Vordruck für die Kündigung einer Familienmitgliedschaft
Kündigungsfristen
Kündigungen müssen handschriftlich unterschrieben werden und haben satzungsgemäße Fristen:
- Zum 31. März kündigen = spätestmöglicher Eingang der Kündigung bei uns am 15. Februar
- Zum 30. Juni kündigen = spätestmöglicher Eingang der Kündigung bei uns am 15. Mai
- Zum 30. September kündigen = spätestmöglicher Eingang der Kündigung bei uns am 15. August
- Zum 31. Dezember kündigen = spätestmöglicher Eingang der Kündigung bei uns am 15. November
Wie soll ich kündigen?
Kündigungen können per Post, per Fax an 0431 / 888 666 21 oder per E-Mail als PDF bzw. JPG verschickt werden.
Ein Versand per Einschreiben ist in der Regel nicht notwendig. Wenn aber der Absicherungswunsch besteht, sollte die Wahl eines günstigen Einwurf-Einschreibens der Deutschen Post gewählt werden. Bei normalen (teureren) Einschreiben oder bei „Einschreiben mit Rückschein“ kann die ordnungsgemäße Zustellung nicht garantiert werden, da unser Büro nicht täglich geöffnet hat.
Da wir in einem Gewerbegebiet liegen, erhalten wir bei Abwesenheit in der Regel keine Benachrichtigungskarten über den Zustellversuch eines Einschreibens von der Deutschen Post. Die Deutsche Post ist in Gewerbegebieten dazu nicht verpflichtet. Einschreiben werden nur 7 Tage gelagert und dann an den Versender zurückgeschickt. Ein Einwurf-Einschreiben erreicht uns in jedem Fall.